Aufgepasst, Baumbesitzer! Das Bezirksamt Reinickendorf lässt keine Zeit verstreichen und ruft zu einem wichtigen Aufruf auf: Ihr müsst eure Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung (BaumSch-VO) bis spätestens Anfang November 2024 einreichen! Wer zu spät kommt, der verpasst die Chance auf eine rechtzeitige Bearbeitung vor dem großen Fällzeitraum, der am 28. Februar 2025 endet. Julia Schrod-Thiel (CDU), die Bezirksstadträtin der Abteilung Ordnung, Umwelt und Natur, warnt: „In Berlin stehen alle Laubbäume, mit Ausnahme einiger Obstbaumarten – lediglich Walnüsse und Türkische Baumhasel sind geschützt – sowie die Waldkiefer unter strengen Schutzbestimmungen!“
Wer arbeitet oder einen Baum fällen möchte, der sollte aufpassen! Jegliche Arbeiten an diesen Bäumen müssen vorher in einem Antrag beim Umwelt- und Naturschutzamt angemeldet werden. Und das ist noch nicht alles: „Der Schutz der Tiere, die in den Bäumen wohnen, ist ein absolutes Muss!“, erklärt Schrod-Thiel weiter. Von März bis September gilt sogar ein strenges Verbot, das Fällen und starkes Zurückschneiden von Bäumen untersagt. Der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hat hier das Sagen!
Worauf müsst ihr achten?
Der Antrag ist kein Scherz! Hierbei müsst ihr einige wichtige Informationen angeben. Die Anzahl der betroffenen Bäume, die Art des Baumes und der Stammumfang – gemessen in 1,30 Meter Höhe! – gehören dazu. Ihr braucht auch eine fundierte Begründung für euren Antrag: Steht der Baum auf der Gefährdungsliste, ist er gekrümmt, oder gibt es ein Bauvorhaben? Und natürlich dürfen Lagepläne oder Skizzen zur Baumposition nicht fehlen!
Es gibt jedoch auch Erleichterungen! Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass es Tätigkeiten gibt, die ihr ohne Ausnahmegenehmigung durchführen dürft. Baby, das ist wichtig! Dazu gehört beispielsweise das Entfernen von Totholz oder beschädigten Ästen sowie das fachgerechte Kürzen von Zweigen und Ästen, die einen Durchmesser von maximal 15 cm haben. Vor allem, wenn es um die Freiheit der Feuerwehrfahrzeuge geht, ist schnelles Handeln gefragt! Für mehr zu diesen oft übersehenen Regelungen schaut einfach in den Paragraphen 4 der Baumschutzverordnung!
Wie beantragt ihr die Genehmigung?
Der Weg zu eurer Genehmigung ist klar! Anträge können direkt von den Eigentümern des Baumes oder deren Bevollmächtigten über das Serviceportal, per E-Mail oder auch postalisch an das Umwelt- und Naturschutzamt gesendet werden. Achtung: Es fallen Gebühren für die Bearbeitung der Anträge an!
Seid wachsam und informiert euch! Wichtigste Kontakte und weiterführende Informationen findet ihr direkt beim Bezirksamt – lasst keinen Baum ungeschützt stehen!