Stadtteil Pankow reagiert auf Vandalismus mit konsequenten Maßnahmen
In einer vorbildlichen Kooperation mit der Polizei und dem Landeskriminalamt Berlin hat das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow eine erfolgreiche Ermittlung von neun Personen erreicht, die kürzlich Schäden an einer öffentlichen Straße verursacht haben.
Es war für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der Straße unerlässlich, die entstandenen Schäden schnell zu beheben. Die notwendigen Reparaturarbeiten wurden unmittelbar nach dem Vorfall von spezialisierten Straßenbauunternehmen durchgeführt und dem Bezirksamt Pankow in Rechnung gestellt.
Forderung nach Schadenersatz
Die betroffenen Personen wurden nun per Leistungsbescheid aufgefordert, die Kosten für die Wiederherstellung des Straßenlandes zu erstatten. Grundlage hierfür bildet § 15 Abs.1 Satz 3 und 4 des Berliner Straßengesetzes, das vorsieht, dass Verursacher von Straßenschäden für die Kosten der Instandsetzung aufkommen müssen.
Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki betonte die Wichtigkeit der konsequenten Reaktion auf Vandalismus: „Es ist entscheidend, dass wir die Verursacher von Schäden im öffentlichen Raum zur Verantwortung ziehen und Schadenersatz fordern. Denn Zerstörung darf nicht ungestraft bleiben und sollte nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.“