In der 6. Kalenderwoche (05.02. bis 09.02.2024) entfallen die regulären Sprechzeiten im Amt für Soziales in der Donaustraße 89 aufgrund zahlreicher Umzüge innerhalb des Dienstgebäudes. Die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeitung ist jedoch unter den bekannten Rufnummern oder der zentralen Einwahl 030 90239 0 gewährleistet. In akuten Notfällen wie Obdachlosigkeit oder Mittellosigkeit besteht am Montag dem 05.02.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit, persönlich in der Donaustraße 89 vorstellig zu werden. Von der Schließzeit sind alle Sachgebiete in der Donaustraße 89 betroffen, darunter Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungsgesetz und Soziale Wohnhilfe. Ab dem 13.02.2024 gelten wieder die regulären Sprechzeiten. Diese gelten dann auch für Geflüchtete aus der Ukraine, für die es dann keine gesonderten Sprechzeiten mehr gibt.
In der 6. Kalenderwoche 2024 ist das Amt für Soziales in der Donaustraße 89 aufgrund von Umzügen innerhalb des Dienstgebäudes geschlossen. Während dieser Zeit ist die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeitung gewährleistet, und es wird darum gebeten, die Kontaktaufnahme auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken. In akuten Notfällen wie Obdachlosigkeit oder Mittellosigkeit besteht am Montag dem 05.02.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr die Möglichkeit, persönlich vorzusprechen. Von der Schließzeit sind verschiedene Sachgebiete betroffen, darunter Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungsgesetz und Soziale Wohnhilfe. Ab dem 13.02.2024 gelten wieder die regulären Sprechzeiten, und diese gelten dann auch für Geflüchtete aus der Ukraine, für die es dann keine gesonderten Sprechzeiten mehr geben wird.
| Sachgebiete | Betroffene Leistungen |
|————-|———————–|
| Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungsgesetz | Finanzielle Unterstützung |
| Fachstelle für Bestattungskosten/Nothelfer | Unterstützung im Todesfall |
| Soziale Wohnhilfe | Unterbringung obdach- oder wohnungsloser Menschen |
Diese Umzüge und vorübergehende Schließungen könnten vor Ort möglicherweise zu längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen und Anfragen führen. Daher ist es ratsam, die Kontaktaufnahme auf das Wesentliche zu beschränken und nur in dringenden Fällen persönlich vorzusprechen.
Historisch gesehen ist es nicht ungewöhnlich, dass Ämter für Soziales aufgrund von Umzügen oder strukturellen Änderungen vorübergehend geschlossen werden müssen, um die Arbeitsabläufe zu optimieren. Dies kann vorübergehend zu Unannehmlichkeiten für Bürgerinnen und Bürger führen, aber letztendlich soll es dazu beitragen, die Effizienz und Qualität der Dienstleistungen zu verbessern.
Insgesamt ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger über die vorübergehenden Änderungen informiert sind und entsprechende Vorkehrungen treffen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu minimieren. Es wird erwartet, dass nach Abschluss der Umzüge und Neuorganisation die Dienstleistungen wieder reibungslos zur Verfügung stehen.
Quelle: www.berlin.de