In Berlin gelten strenge Vorschriften für das Abbrennen und den Vertrieb von Feuerwerkskörpern. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat bekanntgegeben, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung nur in der Zeit vom 31. Dezember 2023, 18 Uhr, bis 1. Januar 2024, 7 Uhr, abgebrannt werden dürfen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine spezielle Ausnahmegenehmigung erforderlich, unabhängig davon, ob das Abbrennen auf öffentlichem Straßenland oder Privatgrundstücken stattfindet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus wurden in Berlin bestimmte Böllerverbotszonen festgelegt, in denen das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist. Während der Verkauf von Knallerbsen, Knallteufel und Knallerhits ganzjährig erlaubt ist, dürfen Raketen, Raketenbatterien und Böller nur vom 28. bis 31. Dezember und nur an volljährige Personen verkauft werden. Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland nur zugelassenes Feuerwerk ver- und gekauft und abgebrannt werden darf, und die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den zuständigen Ordnungsämtern überwacht. In Bezug auf den kommenden Jahreswechsel hat das Neuköllner Ordnungsamt weitere Informationen auf seiner Website veröffentlicht, um die aktuellen Bestimmungen und Verbote im Zusammenhang mit Feuerwerk in der Region zu erläutern. Die Festlegung von verbotenen Zonen und spezifischen Zeiten für Feuerwerk ist nicht neu. Historische Daten zeigen, dass solche Einschränkungen oft in städtischen Gebieten und dicht besiedelten Gegenden eingeführt wurden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen zu minimieren. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Vorschriften für das Abbrennen und den Verkauf von Feuerwerk in Berlin zusammengefasst: | Regelung | Zeitraum | |-----------------------------------------|------------------------------------| | Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 | 31. Dezember 2023, 18 Uhr - 1. Januar 2024, 7 Uhr | | Verkauf von Raketen und Böllern | 28. bis 31. Dezember 2023 | Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger Berlins sich an die geltenden Vorschriften halten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden.
Quelle: www.berlin.de
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