Seit dem 1. Oktober 2024 gibt es eine wichtige Änderung im Zusammenhang mit dem Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S. Die Leistungsbehörden, einschließlich der Wohngeldbehörden, stellen seit diesem Datum keine Berechtigungsnachweise mehr aus. Dies bedeutet, dass auch keine VBB-Kundenkarten Berlin S mehr ausgegeben werden. Bestehende VBB-Kundenkarten behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.
Ab dem 1. Januar 2025 reicht der aktuelle Leistungsbescheid, wie beispielsweise der Wohngeldbescheid, als Nachweis für den Erwerb des Berlin-Ticket S aus. Dabei ist es möglich, den Bescheid in Kopie und sogar in geschwärzter Form vorzulegen.
Oliver Nöll, stellvertretender Bürgermeister und Bezirksstadtrat, äußerte Bedenken hinsichtlich des Vorgehens. Er bezeichnete es als datenschutzrechtlich fragwürdig und diskriminierend, Transferleistungsempfänger dazu zu zwingen, sensibel Daten öffentlich vorzulegen. Nöll fordert eine schnelle und diskriminierungsfreie Lösung von der Senatsverwaltung und der BVG.
Weitere Informationen zum Erwerb des Berlin-Ticket S sind auf der offiziellen Website der Senatsverwaltung für Soziales verfügbar.
Für weitere Informationen stehen die Medienkontakt per E-Mail unter presse@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter (030) 90298-2843 zur Verfügung.