Neue Anlaufstelle für Fragen zum Cannabis-Gesetz
In Berlin wurde eine neue E-Mail-Adresse von der Gesundheitsverwaltung eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen zum Cannabis-Gesetz zu stellen. Anfragen können ab sofort an Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de gesendet werden. Zusätzlich wird bald eine spezielle Themenseite auf der Website der Gesundheitsverwaltung alle wichtigen Informationen zum Thema bündeln.
Am 1. Juli trat die zweite Stufe des Cannabis-Gesetzes in Kraft, drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und privaten Anbau mit bestimmten Auflagen. Diese neue Regelung ermöglicht es nicht-kommerziellen „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern, gemeinsam Cannabis anzubauen und untereinander für den Eigenkonsum abzugeben. Die Clubs müssen eine Genehmigung einholen und regelmäßige Kontrollen durchführen. Allerdings verzögerte sich der Start dieser zweiten Stufe in Berlin, da die Strukturen für die Anmeldung der Clubs in der Verwaltung noch nicht bereit waren.
Der Beginn der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes verlief insgesamt eher holprig in Berlin. Die Gesundheitsverwaltung gab erst kurz vor Schluss bekannt, dass Anbaugenehmigungen bei den Bezirken beantragt werden können. Allerdings sträubten sich die Bezirke, da es bisher keine eindeutige Verordnung gab und die Zuständigkeit unklar war. Auch der Weg und die erforderlichen Unterlagen für die Anträge der Cannabis-Clubs sind aktuell noch nicht genau geregelt.
Die Senatsgesundheitsverwaltung ist intensiv im Austausch mit allen beteiligten Senatsverwaltungen und den Bezirken, um das Konsumcannabisgesetz umzusetzen. Eine Zuständigkeitsverordnung wird derzeit vorbereitet und soll bald dem Senat vorgelegt werden. Nachdem die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister Stellung genommen haben, wird die Verordnung dem Abgeordnetenhaus präsentiert. Ein genauer Zeitplan wurde bisher nicht kommuniziert, aber es existiert bereits ein Entwurf für einen Bußgeldkatalog.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei Fragen und Unklarheiten bezüglich des Cannabis-Gesetzes die neue E-Mail-Adresse der Berliner Gesundheitsverwaltung zu nutzen und sich auf der kommenden Themenseite informieren. Eine transparente Kommunikation und eine reibungslose Umsetzung des Gesetzes sind entscheidend für den Erfolg und die Akzeptanz der neuen Regelungen.
– NAG