Mitte

Verwaltungsgericht Berlin: Modalfilter in Tucholskystraße rechtswidrig – Bezirksstadtrat Schriner kündigt rechtliche Prüfung an

Neue Überprüfung des Verwaltungsgerichtsbeschlusses zur Modalfilter in der Tucholskystraße

Das Bezirksamt Mitte hat kürzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Einrichtung eines Modalfilters in der Tucholskystraße überprüft. Der Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Christopher Schriner, äußerte sich zu dem Beschluss und betonte die Bedeutung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger.

Die Tucholskystraße in Berlin-Mitte ist Teil des landesweiten Radverkehrsnetzes und wurde mit dem Modalfilter ausgestattet, um den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen zu verbieten. Diese Maßnahme basiert auf dem Mobilitätsgesetz und folgt einer politischen Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin. Trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts wird die Einrichtung der Fahrradstraße zivilgesellschaftlich unterstützt und als wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angesehen.

Bezirksstadtrat Christopher Schriner erklärte: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts werden wir respektieren. In den kommenden zwei Wochen werden wir den Beschluss sorgfältig prüfen und überlegen, ob wir dagegen rechtliche Schritte einleiten. Die Einrichtung des Modalfilters ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit von Radfahrenden und Fußgängern zu gewährleisten.“

Das Bezirksamt Mitte steht für weitere Informationen zur Verfügung. Bei Fragen können Sie die Pressestelle des Amtes per E-Mail unter presse@ba-mitte.berlin.de kontaktieren.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"