Verbot von Ferienwohnungen in Berlin: Gericht stärkt Mieterschutz!

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Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin: Nutzung von Wohnungen in Mitte als Ferienwohnungen unzulässig, Ziel: Wohnraumschutz.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin: Nutzung von Wohnungen in Mitte als Ferienwohnungen unzulässig, Ziel: Wohnraumschutz.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin: Nutzung von Wohnungen in Mitte als Ferienwohnungen unzulässig, Ziel: Wohnraumschutz.

Verbot von Ferienwohnungen in Berlin: Gericht stärkt Mieterschutz!

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Nutzung von Wohnungen in der Wilhelmstraße als Ferienwohnungen unzulässig ist. Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger äußerte sich dazu ermutigend und betonte die Wichtigkeit dieser Entscheidung im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Das Urteil stützt sich auf eine frühere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. September 2023, die es auch erlaubt, existierende Ferienwohnungen, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetzes betrieben wurden, für unzulässig zu erklären. Diese Informationen wurden in der Pressemitteilung des Bezirksamts Mitte veröffentlicht.

Die gegenwärtige Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie bekräftigt die Haltung des Bezirksamts Mitte, das verstärkt gegen die illegale Nutzung von Wohnraum vorgeht. Remlinger sieht in dieser Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Rückführung von Ferienwohnungen an den regulären Wohnungsmarkt. In Berlin gibt es mittlerweile rund 1.100 Ferienwohnungen, die von den Ämtern wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden können, von denen etwa 300 bereits in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg zurückgeführt wurden, wie rbb24 berichtete.

Aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt

Der Berliner Wohnungsmarkt ist angespannt, was die Notwendigkeit von Regelungen zur Nutzung von Wohnraum besonders drängt. Seit 2016 wurden in Berlin mehr als 13.500 Verfahren wegen nicht genehmigter Ferienwohnungsnutzung eingeleitet. Dies zeigt die Herausforderung, angemessenen Wohnraum zu erhalten und gleichzeitig Schwarzmarktaktivitäten zu unterbinden. Über 8.100 Ferienwohnungen wurden auf Druck der Ämter dem regulären Wohnungsmarkt wieder zugeführt, was einen positiven Einfluss auf die Verfügbarkeit von Angeboten haben könnte.

Um die Ferienwohnungsvermittlung zu regulieren, müssen seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 Vermieter eine Registriernummer beim zuständigen Bezirksamt beantragen, wenn sie ihre Wohnung teilweise oder vollständig an Dritte weitervermitteln möchten. Dies gilt auch für die Vermietung von Nebenwohnungen als Ferienwohnung, die in der Regel auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt ist. Bei der Vermietung von bis zu 49 Prozent der Wohnung ist keine Genehmigung erforderlich, allerdings muss eine Registriernummer beantragt werden, wie die Informationen auf der Webseite des Senats bestätigen.

Blick in die Zukunft

Insgesamt verhängten Bezirksämter seit 2016 Bußgelder in Höhe von rund 11 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Vorschriften des Zweckentfremdungsverbots. Tatsächlich eingetriebene Bußgelder belaufen sich auf etwa 4,2 Millionen Euro. Die aktuellen Entscheidungen und Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Wohnungsmarkt in Berlin zu entlasten und dafür zu sorgen, dass Wohnraum auch weiterhin zu angemessenen Bedingungen vermietet wird. Die Bestrebungen in dieser Thematik bleiben weiterhin notwendig, um einen nachhaltig lebenswerten Wohnraum in der Hauptstadt zu gewährleisten.