Aktuelle Entwicklungen bezüglich der Selbstbestimmung im Geschlechtseintrag
Das Standesamt Marzahn-Hellersdorf hat jüngst wichtige Informationen zur Vorbereitung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag veröffentlicht. Mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags am 12. April 2024 wird es nun möglich, den Geschlechtseintrag und die Vornamen im Geburtenregister durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt zu ändern.
Das neue Gesetz wird am 1. November 2024 in Kraft treten. Personen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen beantragen möchten, müssen dies drei Monate im Voraus beim Standesamt ankündigen. Ab dem 1. August 2024 können die Anmeldungen eingereicht werden. Die Beantragung kann bei jedem Standesamt erfolgen, jedoch muss die Erklärung, frühestens nach drei Monaten und spätestens innerhalb von sechs Monaten, beim selben Standesamt beurkundet werden. Der neue Geschlechtseintrag wird im Geburtenregister wirksam, sofern kein anderer inländischer Personenstandseintrag besteht, andernfalls beim Standesamt des Wohnortes.
Wenn eine Erklärung im Standesamt Marzahn-Hellersdorf in Berlin abgegeben werden soll, ist die Anmeldung ab dem 1. August 2024 möglich. Zur kostenfreien Hilfe bei der Anmeldung kann das Formular im Internet heruntergeladen werden. Nach Einreichung der Unterlagen wird ein Termin für die Erklärung festgelegt. Die erforderlichen Unterlagen können an die folgende Adresse geschickt werden: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Standesamt, 12591 Berlin.