Langfristige Verträge gesichert: Spandauer Halle bleibt Sportstätte!

Am 2. Juni 2025 unterzeichneten zwei Vereine in Berlin Verträge zur langfristigen Nutzung der Robert-von-Siemens-Halle für den Sport.
Am 2. Juni 2025 unterzeichneten zwei Vereine in Berlin Verträge zur langfristigen Nutzung der Robert-von-Siemens-Halle für den Sport. (Symbolbild/MB)

Langfristige Verträge gesichert: Spandauer Halle bleibt Sportstätte!

Robert-von-Siemens-Halle, Berlin, Deutschland - Am 02. Juni 2025 unterzeichneten Dr. Carola Brückner, die Sport- und Kulturstadträtin des Bezirkes Spandau, sowie die Vereine Kegler von Spandau e.V. und SC Siemensstadt Berlin e.V. langfristige Nutzungsverträge für die Robert-von-Siemens-Halle. Der Abschluss dieser Verträge sichert den Betrieb der Halle für mindestens zehn Jahre und hat große Bedeutung für den Sportstandort Spandau. Die Robert-von-Siemens-Halle stellt die einzige offizielle Kegelanlage im Bezirk dar und gehört zu den wenigen bundesligatauglichen Kegelsportstätten in Berlin. Diese Initiative ist ein wesentlicher Schritt zur langfristigen Sicherung des Sportbetriebes.

Durch die neuen Vereinbarungen übernehmen die Kegler von Spandau e.V., der rund 160 Mitglieder zählt und zwei Bundesliga-Mannschaften stellt, sowie der SC Siemensstadt, einer der größten Sportvereine Berlins mit mehr als 7.000 Mitgliedern, die Hauptnutzung der Halle. Insbesondere plant der SC Siemensstadt, seine Tanzsportabteilung mit etwa 450 Mitgliedern in die Halle zu verlagern, um die Trainingsbedingungen erheblich zu verbessern und gleichzeitig das Sport Centrum Siemensstadt zu entlasten.

Bedeutende Investitionen und Sanierungsmaßnahmen

Aktuell erfolgt eine Sanierung des Daches über den Kegelbereichen, um die bauliche Nutzung der Halle langfristig abzusichern. In den letzten Jahren wurden zudem verschiedene Maßnahmen zur energetischen Optimierung realisiert, darunter der Austausch der Belüftungstechnik sowie die Umstellung auf moderne LED-Beleuchtung. Diese Schritte tragen nicht nur zur Kostensenkung, sondern auch zur Verbesserung des sportlichen Umfeldes bei.

Die bestehenden Verträge unterliegen den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN), die die Vergabe von Nutzungszeiten für öffentliche Sportanlagen regeln. Laut Berlin.de müssen alle Sportorganisationen, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen, vom für den Sport zuständigen Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt werden. Das Berliner Sportförderungsgesetz unterstützt zudem die sportliche Betätigung von Bürgern und Vereinen.

Verpflichtungen und Konditionen der Verträge

Die Verträge zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt, und den Vereinen beinhalten verschiedene wichtige Punkte, die die Nutzung der Halle betreffen. Diese betreffen sowohl die vorrangige Nutzung durch förderungswürdige Sportorganisationen als auch die Verpflichtung zur regulären Auslastung des Sportstätte. Betriebskosten trägt der Nutzer, und bauliche Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung des Landes erfolgen.

Die neuen Verträge sind ein positives Signal für alle Beteiligten und stellen sicher, dass die Robert-von-Siemens-Halle sowohl für die Kegel- als auch für die Tanzsportabteilung der Vereine ein fester Bestandteil des spandauer Sportlebens bleibt. Laut Berlin.de wird somit die sportliche Infrastruktur im Bezirk nachhaltig gestärkt.

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OrtRobert-von-Siemens-Halle, Berlin, Deutschland
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