Kunstförderung 2026: Hilfe für verfolgte Kreative in Berlin!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Im Jahr 2026 fördert Berlin Kunst- und Kulturschaffende aus Krisenregionen. Anträge bis 25. September 2025 möglich.

Im Jahr 2026 fördert Berlin Kunst- und Kulturschaffende aus Krisenregionen. Anträge bis 25. September 2025 möglich.
Im Jahr 2026 fördert Berlin Kunst- und Kulturschaffende aus Krisenregionen. Anträge bis 25. September 2025 möglich.

Kunstförderung 2026: Hilfe für verfolgte Kreative in Berlin!

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für das Jahr 2026 Zuwendungen zur Förderung von Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden angekündigt. Diese Förderungen sind insbesondere für Personen gedacht, die aufgrund politischer Situationen gezwungen waren, ihre bisherigen Aufenthaltsländer zu verlassen. Die Antragsfrist für die Förderprogramme endet am 25. September 2025 um 14:00 Uhr, wie berlin.de berichtet.

Ein zentrales Element dieser Initiative ist das Fellowship-Programm, das Berliner Kulturakteurinnen und Kulturakteuren die Möglichkeit bietet, sich um einjährige Fellowships zu bewerben. Ziel ist es, Kunst-, Medien- oder Kulturschaffenden beim Einstieg in die professionelle Tätigkeit in Berlin Unterstützung zu bieten. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine persönliche Bedrohung, etwa durch politische Verfolgung oder bewaffnete Konflikte, sowie die Unmöglichkeit, die professionelle Tätigkeit aufgrund politischer Bedingungen fortzusetzen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.500 Euro monatlich, wobei mindestens 2.000 Euro an den Fellow auszuzahlen sind.

Zusätzliche Förderangebote

Ein ergänzendes Angebot ist das „Extended Fellowship“, das sich an Einrichtungen (Hosts) richtet, die ein Fellowship mit einem Fellow umsetzen, der besonderer Schutzwürdigkeit bedarf. Ziel ist die Anschlussförderung für Fellows in schutzbedürftigen Situationen, um ihre Arbeit unter sicheren Bedingungen fortzuführen. Das Goethe-Institut ergänzt, dass bei positivem Förderentscheid Antragsteller einen aktualisierten Finanzierungsplan vorlegen müssen, auf dessen Basis die Fördersumme festgelegt wird.

Ein Vertrag regelt die Rahmenbedingungen der Förderung, einschließlich Förderhöhe und Nutzungsrechte. Die Fördersumme wird in Raten ausgezahlt, und die Projekte müssen bis Ende des Jahres abgerufen werden. Nach Projektende sind verschiedene Dokumente, darunter eine fotografische Dokumentation und der Abschlussbericht, einzureichen.

Nachhaltige Förderung von Kunst und Kultur in NRW

Zusätzlich zu den Berliner Förderprogrammen können Kunst- und Kulturschaffende sowie Kulturinstitutionen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Landesförderungen in Anspruch nehmen. Diese Förderungen decken Bereiche wie Bildende Kunst, Film, neue Medien, Literatur, Musik, Tanz und Theater ab. Darüber hinaus gibt es spartenübergreifende Fördermöglichkeiten, die auch kulturelle Bildung, Soziokultur und Diversität einschließen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW zugänglich, wie brd.nrw.de berichtet.

Insgesamt bieten diese Programme wichtige Unterstützung für Kunst-, Medien- und Kulturschaffende in schwierigen politischen Situationen und stärken die kulturelle Vielfalt in Deutschland und darüber hinaus.