Klage gegen CDU: Ist die Großspende von 800.000 Euro rechtswidrig?

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Klage der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz“ gegen Bundestagsverwaltung wegen CDU-Spende. Mündliche Verhandlung am 30.09.2025 in Berlin.

Klage der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz“ gegen Bundestagsverwaltung wegen CDU-Spende. Mündliche Verhandlung am 30.09.2025 in Berlin.
Klage der „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz“ gegen Bundestagsverwaltung wegen CDU-Spende. Mündliche Verhandlung am 30.09.2025 in Berlin.

Klage gegen CDU: Ist die Großspende von 800.000 Euro rechtswidrig?

Am Dienstag, dem 30. September 2025, um 09:00 Uhr, findet am Verwaltungsgericht Berlin eine bedeutende mündliche Verhandlung in der Rechtsstreitsache VG 2 K 78/24 statt. Klägerin ist die „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ (DIE PARTEI), während die Beklagte die Präsidentin des Deutschen Bundestages ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die CDU für zwei Großspenden aus dem Jahr 2020 zu Sanktionen verpflichtet werden kann.

Die Großspende, um die es geht, beträgt rund 800.000 Euro und wurde von dem Immobilienunternehmer Christoph Gröner sowie seiner Firma an die Berliner CDU überwiesen, kurz vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Diese Zahlungen werden von der Klägerin als unzulässige Erwartungsspenden eingestuft, da öffentliche Äußerungen Gröners den Eindruck erweckt haben, dass er eine Gegenleistung für die Spende erwarte. Sowohl Gröner als auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner haben die Vorwürfe der Einflussnahme zurückgewiesen, während die Bundestagsverwaltung die Klage für unzulässig hält und argumentiert, die Voraussetzungen für ein Einschreiten seien nicht gegeben.

Wichtigste Aspekte der Verhandlung

Im Rahmen der Verhandlung am 30. September wird der Gerichtshof Beweise zu den Umständen der besagten Spenden erheben. Die Anfrage, ob eine konkurrierende Partei die Verwaltung auffordern kann, einzuschreiten, wird ebenfalls thematisiert. Die Klägerin fordert die Verwaltung auf, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionen gegen die CDU zu verhängen. Martin Sonneborn, der die Partei vertritt, konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an der letzten mündlichen Verhandlung teilnehmen.

Bereits am 22. Mai 2025 hatte das Gericht über die Zulässigkeit der Klage verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlung könnte für die Parteienfinanzierung in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben. Es bleibt unklar, ob ein Urteil am Ende der mündlichen Verhandlung gefällt wird, was die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Fall noch erhöhen dürfte.

Kontext und Bedeutung der Parteienfinanzierung

Die Thematik der Parteienfinanzierung in Deutschland ist von zentraler Bedeutung. Parteien finanzieren sich über staatliche Mittel, Mitgliedsbeiträge, Abgaben von Mandatsträgern und Spenden. Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung haben jene, die bei den letzten Wahlen mindestens 0,5 % (Bundestags- oder Europawahlen) bzw. 1 % (Landtagswahlen) der Stimmen erhalten haben. Für Spenden, die über 10.000 Euro liegen, müssen Rechenschaftsberichte erstellt werden, und Spenden über 35.000 Euro sind unverzüglich der Bundestagspräsidentin zu melden und werden veröffentlicht. Dieses System soll sicherstellen, dass eine Transparenz und Fairness in der politischen Finanzierung gewährleistet ist.

Mit 18,62 Millionen Euro an meldepflichtigen Großspenden, die Parteien im Jahr 2024 erhalten haben, bleibt der Einfluss von wohlhabenden Einzelpersonen und Unternehmen auf die Politik weiterhin ein umstrittenes Thema. Kritiker fordern eine mögliche Deckelung von Spenden, um die Chancengleichheit zu wahren und übermäßige Einflussnahme durch finanzielle Mittel zu verhindern. Daher ist der Ausgang dieser Klage möglicherweise nicht nur für die CDU von Bedeutung, sondern könnte auch weitreichende Folgen für das gesamte System der Parteienfinanzierung in Deutschland haben.

Die Modalitäten des Verfahrens sehen vor, dass keine Akkreditierung erforderlich ist. Kamerateams dürfen ohne Stativ und Tonangel vor Ort sein, eine Anmeldung wird jedoch empfohlen. Diese Regelungen betonen die Transparenz des Verfahrens und ermöglichen es der Öffentlichkeit, den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlung nachzuvollziehen.

Die kommenden Tage werden daher zeigen, wie das Verwaltungsgericht Berlin mit dieser heiklen Angelegenheit umgeht und ob die geforderten Maßnahmen zur Überprüfung der Herkunft und der Bedingungen von Parteispenden in Deutschland weiter intensiviert werden.