Die kriminellen Strukturen der Clans in Berlin sind in aller Munde, und der Al-Zein-Clan gehört zu den bekanntesten. Mit etwa 3.000 Mitgliedern zählt dieser Clan zu den größeren Gruppierungen Deutschlands und ist für zahlreiche schwerwiegende Straftaten verantwortlich. Ihr Anführer, Mamoud Al-Zein, auch bekannt als „Pate von Berlin“, könnte schon bald zurückkehren, nachdem er das Land verlassen musste. Das Berliner Verwaltungsgericht hat seine ursprünglich siebenjährige Einreisesperre auf viereinhalb Jahre verkürzt. Dies könnte bedeuten, dass er bereits im Sommer 2025 wieder in Deutschland sein könnte, wie Berlin-Live berichtet.
Al-Zein ist eine umstrittene Figur: Von 2005 bis 2021 stand er fast 70 Mal als Tatverdächtiger unter Verdacht und wurde elfmal verurteilt. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit wird ihm allerdings kein automatisches Recht auf Rückkehr nach Deutschland eingeräumt, da er als türkischer Staatsbürger zunächst ein Visum beantragen muss. Bei diesem Antrag wird seine Vorgeschichte geprüft, was weitere rechtliche Hürden mit sich bringen könnte. Ein Gerichtssprecher betonte, dass die Aufhebung der Einreisesperre nicht bedeutet, dass Al-Zein Anspruch auf Wiederaufnahme in Deutschland hat. Dies könnte sich schwerwiegend auf seine Rückkehrpläne auswirken, so T-Online.
Kriminalität der Clans in Berlin
Ein besonders berüchtigter Vorfall war der Überfall auf das KaDeWe im Jahr 2014, bei dem Schmuck im Wert von über 800.000 Euro gestohlen wurde. Al-Zein und sein Clan stehen oft im Rampenlicht, wenn es um illegale Geschäfte, Gewalttaten und Drogenhandel geht. Ob seine Rückkehr die brisante Lage in Berlin verändern wird, bleibt abzuwarten, jedoch ist die Gesellschaft alarmiert über die mögliche Rückkehr eines geflügelten Wortes der Berliner Unterwelt. Der Vorfall, bei dem ein Journalist des Magazins „Spiegel“ vor dem Gericht angegriffen wurde, zeigt zudem, wie angespannt die Situation rund um die Clan-Thematik ist. Der Vorfall wurde von T-Online ebenfalls dokumentiert und illustriert die Herausforderungen, die die Rechtsprechung bei der Verfolgung solcher krimineller Elemente hat.