Gemeinsam für die Zukunft: Neues Leitbild stärkt Schul-Jugendhilfe-Kooperation
Katharina Günther-Wünsch und Elvira Berndt unterzeichnen ein Leitbild zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Berlin.

Gemeinsam für die Zukunft: Neues Leitbild stärkt Schul-Jugendhilfe-Kooperation
Am 17. September 2025 haben Katharina Günther-Wünsch, die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und Elvira Berndt, die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, ein wegweisendes Leitbild für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule in Berlin unterzeichnet. Dieses Leitbild hat das Ziel, die Grundlagen für eine effektive Zusammenarbeit zu definieren und dabei besonders auf die Stärkung der Bildungs- und Erziehungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu fokussieren. Zudem werden die Prinzipien der Kinder- und Jugendorientierung sowie die multiprofessionelle Kooperation als zentrale Schwerpunkte hervorgehoben. berlin.de berichtet, dass das abgestimmte Handeln von Schule und Jugendhilfe mit Beginn des neuen Schuljahres verbindlicher gestaltet wurde, was besonders für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen von Bedeutung ist.
Günther-Wünsch betont die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Jugendhilfe und Schule und spricht von der Notwendigkeit, optimale Bedingungen für die Entwicklung der Schüler zu schaffen. Berndt hingegen unterstreicht die Rolle der Jugendhilfe als Partner der Schulen, insbesondere in Bereichen wie Ganztagsbetreuung und Krisenintervention. Durch eine neue Verwaltungsvorschrift zur schulischen Inklusionsassistenz wird mehr Klarheit über die Leistungen dieser Unterstützung geschaffen.
Rechtliche Grundlagen und Entwicklung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule sind vielfältig und basieren unter anderem auf den Schulgesetzen der Bundesländer sowie dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB VIII). Laut bildungsserver.de existieren zudem zahlreiche Regelungen zur Schulsozialarbeit, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Diese Regelungen setzen rechtliche Standards, die die Kooperation fördern sollten, gleichzeitig wird auf die Notwendigkeit von empirischen Studien hingewiesen, um Hemmnisse der Kooperation besser zu verstehen.
Eine kontinuierliche Entwicklung von Kooperationsformen ist seit 2000 zu beobachten, besonders im Rahmen der PISA-Debatte, die das Verständnis von Bildung in einem umfassenderen Sinne forderte. Um die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendhilfe zu stärken, gibt es zahlreiche grundlegende Dokumente, die Hemmnisse und Lösungsansätze thematisieren.
Sozialarbeit an Schulen
In Brandenburg ist die Sozialarbeit an Schulen ein wesentlicher Bestandteil der Schülerbetreuung. Wie mbjs-fachportal.brandenburg.de beschreibt, richtet sich die Schulsozialarbeit an alle Schülerinnen und Schüler und verfolgt das Ziel, soziale Benachteiligungen abzubauen. Die Aufgaben der Schulsozialarbeiter sind auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet und erfordern eine enge Kooperation zwischen Schulträgern und Jugendhilfe.
Zusätzlich sind Ganztagsangebote, die in Sommerferien oder an schulfreien Tagen angeboten werden, darauf ausgelegt, die Freizeitinteressen und sozialpädagogischen Bedarfe der Schüler zu berücksichtigen. Die Zusammenarbeit benötigt mindestens drei außerschulische Partner, um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die unterzeichnete Vereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule in Berlin einen wichtigen Schritt darstellt. Sie schafft die Grundlage für eine nachhaltige und effektive Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und wird die Bildungslandschaft maßgeblich prägen.