Geisterfahrer-Unfall auf A24: Gefahrgut-Lkw blockiert Neuruppin!
Unfall eines Gefahrgut-Transporters auf der A24 bei Neuruppin: Straße gesperrt, Fahrer leicht verletzt. Details zur Bergung.

Geisterfahrer-Unfall auf A24: Gefahrgut-Lkw blockiert Neuruppin!
Am 5. September 2025 kam es auf der Autobahn 24 bei Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) zu einem Unfall, der erhebliche Verkehrseinschränkungen nach sich zog. Ein Lkw mit Gefahrgut kippte am Donnerstagvormittag um und stellte die Einsatzkräfte vor eine große Herausforderung. Der Fahrer, ein 66-jähriger Mann, verlor beim Befahren des Parkplatzes „Am Rhinluch“ in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam dabei leicht verletzt ins Krankenhaus, wie rbb24 berichtet.
Der Unfall führte dazu, dass die A 24 in Richtung Berliner Ring für einige Zeit voll gesperrt wurde. Zum Glück blieb der Tank des Fahrzeugs unbeschädigt, sodass kein Gefahrstoff ausgetreten ist. Dennoch musste der umgekippten Lkw umgefuellt werden, und die Bergung des Fahrzeugs ist für Freitag mit größerer Technik geplant. Der Seitenstreifen und der Parkplatz im betroffenen Bereich bleiben gesperrt.
Folgen des Unfalls und Sicherheitsmaßnahmen
Bei dem Vorfall wurden umgehend Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergriffen. Es wurde ein Sperrkreis von rund 100 Metern rund um den Unfallort eingerichtet. Die Bergungsarbeiten könnten bis in die Abendstunden andauern, wobei eine Vollsperrung der A 24 in beide Richtungen nicht ausgeschlossen ist, wie der Tagesspiegel berichtet.
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften, die im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und den entsprechenden Gefahrgutverordnungen geregelt sind. Diese Regelungen sind darauf ausgelegt, Schutzmaßnahmen zu definieren, um Vorfälle wie diesen zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren. Die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen sind dafür zuständig, die Einhaltung der Vorschriften während aller Phasen des Transports zu überwachen, angefangen bei der Übernahme und Ablieferung der Güter bis hin zum Verpacken und Auspacken sowie der Be- und Entladung der Güter. Arbeitsschutz NRW hebt hervor, dass diese Vorschriften auch für kleine und mittlere Unternehmen gelten.
Der Vorfall auf der A 24 steht dabei exemplarisch für die Herausforderungen, die beim Transport gefährlicher Güter zu bewältigen sind. Solche Transporte können potenziell Gefahren für Menschen, Umwelt und öffentliche Sicherheit darstellen. Deshalb ist die ordnungsgemäße Ausbildung und Überwachung aller Beteiligten von größter Bedeutung, um die Risiken zu minimieren.