
Die Pressemitteilung Nr. 151 vom 04.06.2024 behandelt den Entzug der Zuständigkeit für den Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ und die politischen Positionierungen des Senats bezüglich veralteter Bauprojekte. Der Beschluss DS/1047/VI der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sieht vor, das Hochhausensemble „Urbane Mitte“ zu überdenken und das Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen zu gestalten. Dieser Beschluss setzt ein starkes Signal für eine partizipative Stadtentwicklung. Infolge der Corona-Pandemie hat sich der Bedarf an Büroflächen verringert, was die Notwendigkeit von Anpassungen an dem Projekt aufzeigt.
Die jahrelange Androhung von Schadensersatzforderungen seitens des Senats hat das Bezirksamt und die BVV daran gehindert, grundlegende Änderungen am Projekt „Urbane Mitte“ vorzunehmen. Erst durch ein Gutachten im Jahr 2023 wurde dieser Zwangsmechanismus in Frage gestellt. Die Bezirksparlamente haben das Recht, Planänderungen vorzunehmen, und sollten nicht weiter in ihrer Planungshoheit eingeschränkt werden.
Während der Bebauungsplan für die „Urbane Mitte Süd“ vom Senat übernommen wurde, ruht das Verfahren für die „Urbane Mitte Nord“ noch. Dieses Projekt beinhaltet fünf Bürohochhäuser mit erheblichen Auswirkungen auf die Parkanlage am Gleisdreieck. Die BVV, Umweltverbände und die Stadtgesellschaft haben Kritikpunkte an diesem Projekt geäußert. Es bleibt abzuwarten, ob der Senat auch hier die Zuständigkeit übernehmen wird.
Insgesamt zeigt die Pressemitteilung die Herausforderungen und Chancen in der Stadtentwicklung Berlins auf, insbesondere im Zusammenhang mit den Projekten „Urbane Mitte Süd“ und „Urbane Mitte Nord“. Die Bemühungen zur Überprüfung der städtebaulichen Ziele sollten fortgesetzt werden, um einen angemessenen Kompromiss zu finden, der die Bedürfnisse der Stadt und ihrer Bewohner berücksichtigt.
Für weitere Informationen können Medien den Kontakt per E-Mail unter presse@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter (030) 90298-2843 aufnehmen.
Als Ergänzung zu dieser Pressemitteilung könnte eine Tabelle mit Vergleichsinformationen über die geplanten Bürohochhäuser in der „Urbane Mitte Süd“ und „Urbane Mitte Nord“ hilfreich sein, um die Unterschiede und potenziellen Auswirkungen der beiden Projekte deutlich zu machen.
Quelle: www.berlin.de