Der renommierte Rechtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos, bekannt für seine Bestseller und Dokumentarfilme, hat das Institut für Rechtsmedizin der Berliner Charité geleitet und sein Amt Ende 2023 niedergelegt. In einem kürzlichen Interview mit der Berliner Zeitung sprach er über seine Berufung zur Rechtsmedizin, die Unterschiede zur Pathologie und die Herausforderungen seines Fachgebiets. Tsokos betonte, dass die Rechtsmedizin einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Unfällen und anderen tragischen Ereignissen leistet.
Als Anhänger von unabhängiger Hochschulmedizin äußerte Tsokos Bedenken über politische Einflüsse an der Charité. Er bemängelte den Rückgang der Lehrzeit für Studenten in der Rechtsmedizin sowie die mangelnde Beziehung zwischen Dozenten und Studierenden. Diese Situation führte letztendlich dazu, dass er das Institut verließ und in Erwägung zog, an der Universität Pécs in Ungarn zu lehren.
Tsokos äußerte Kritik an der Handhabung von Obduktionen bei Corona-Toten und betonte die Bedeutung einer klaren Unterscheidung zwischen „mit“ und „an“ Corona gestorben. Er betonte, dass Obduktionen nicht sinnlos sein dürften und verwies auf die Relevanz der Berliner Zeitung bei einer kritischen Betrachtung der Sachlage. Auch diskutierte er Entwicklungen in der Rechtsmedizin, wie virtuelle Autopsien mittels Computertomografie.
Der Rechtsmediziner sprach auch über seine Erfahrungen mit verstörenden Fällen, darunter die Erinnerung an zwei bis dato ungeklärte Leichenfunde, bei denen die Gesichter regelrecht zerronnen waren – ein Phänomen, das Tsokos noch nie zuvor gesehen hatte. Er betonte die Bedeutung, mit solchen Herausforderungen professionell umzugehen, um dem Wahnsinn nicht zu verfallen.
Tsokos hob auch die Notwendigkeit einer verbesserten Ausbildung für medizinisches Personal hervor, insbesondere im Bereich der Leichenschau. Er kritisierte die unzureichende Schulausbildung und betonte, dass viele Todesfälle unbeachtet bleiben, da natürliche Ursachen fälschlicherweise diagnostiziert werden. Nach seiner langjährigen Erfahrung könne die Rechtsmedizin einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung von unnatürlichen Todesfällen leisten.