Die Deutsche Telekom hat sich gegen die Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke gewehrt, wonach das Unternehmen in der Vergangenheit den Werbespruch „Alles für Deutschland“ verwendet habe. Ein Unternehmenssprecher bezeichnete diese Aussage als falsch und kündigte rechtliche Schritte an. Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund der Verwendung dieser Parole in einer Rede muss sich Höcke vor Gericht verantworten.
Die Telekom hatte bereits im vergangenen Jahr gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel vorgegangen, nachdem auch sie behauptet hatte, dass der Konzern den Satz als Werbeslogan genutzt habe. Weidel wurde aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, woraufhin sie zusagte, dies in Zukunft zu berücksichtigen. Höcke verteidigte seine Wortwahl und gab an, während der Rede nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Parole handelte, da es sich aus seiner Sicht um einen „Allerweltsspruch“ handelte.
Es bleibt abzuwarten, wie die juristischen Schritte der Deutschen Telekom gegen Höcke verlaufen werden und ob eine Einigung erzielt werden kann. Die Auseinandersetzung um die Verwendung historisch belasteter Parolen zu Werbezwecken verdeutlicht die Sensibilität solcher Themen in der Öffentlichkeit und die Relevanz von historischem und politischem Bewusstsein in der Gegenwart.