Brandenburgs Regierung plant 30 Millionen Euro für Beraterverträge!

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Brandenburg plant 2025 30 Millionen Euro für Beraterverträge. Finanzminister Crumbach erläutert Ausgaben und Kritik der Opposition.

Brandenburg plant 2025 30 Millionen Euro für Beraterverträge. Finanzminister Crumbach erläutert Ausgaben und Kritik der Opposition.
Brandenburg plant 2025 30 Millionen Euro für Beraterverträge. Finanzminister Crumbach erläutert Ausgaben und Kritik der Opposition.

Brandenburgs Regierung plant 30 Millionen Euro für Beraterverträge!

Brandenburgs Landesregierung, bestehend aus der SPD und BSW, plant für das Jahr 2025 Ausgaben von insgesamt rund 30 Millionen Euro für Berater- und Gutachterverträge. Diese Informationen stammen aus einer Antwort des Finanzministers Robert Crumbach auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion, wie rbb24 berichtet. Crumbach relativierte die Summe, indem er darauf hinwies, dass die tatsächlichen Ausgaben wahrscheinlich geringer ausfallen werden. In den vergangenen zwei Jahren wurden ähnliche Summen eingeplant, jedoch wurden 2024 lediglich etwa 19 Millionen Euro ausgegeben.

Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 31 Gutachter- oder Beraterverträge vergeben. Besonders erwähnenswert ist ein Beratungsauftrag des Landwirtschaftsministeriums, der mit 1,2 Millionen Euro zu Buche schlägt und die Betreuung der Wolfs-Hotline sowie die Begutachtung von Schäden bei Nutztieren umfasst. Zudem wird ein weiterer Beraterauftrag, der das Monitoring bestimmter Wasserpflanzen betrifft, mit 1,1 Millionen Euro veranschlagt und läuft von 2025 bis 2028.

Kritik an Beraterausgaben

Die Opposition im Brandenburger Landtag äußert scharfe Kritik an den anvisierten Ausgaben für Beraterverträge. Der Brandenburger Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern mehr für solche Verträge ausgibt. Besonders CDU-Abgeordneter Michael Schierack hinterfragt die Notwendigkeit der Ausweitung dieses „Berater-Business“. Er stellt in den Raum, ob die Ministerien nicht in der Lage sind, Fachwissen selbst zur Verfügung zu stellen und bezeichnet die verstärkte Inanspruchnahme von externen Beratern als eine „Ersatzverwaltung“. Darüber hinaus kritisiert er die Abschaffung des jährlichen Berichts über externe Gutachter- und Beraterverträge, der Transparenz gewährleisten sollte.

Finanzminister Crumbach erklärt, dass der Bericht abgeschafft wurde, um Bürokratie abzubauen. Den Abgeordneten steht es jedoch frei, jederzeit Daten zu den Ausgaben für Berater anzufordern. Dies könnte auch auf die Debatten rund um die Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zurückzuführen sein, über die mdfe.brandenburg.de berichtet. Dort sind sich alle Sachverständigen einig, dass das aktuelle Verfahren einer Überarbeitung bedarf.

Langfristige Perspektiven und Haushaltsentwicklung

Die Diskussion um Beratungsverträge ist eng verknüpft mit der Entscheidung des Landtags über den Betrachtungszeitraum für konjunkturelle Normlagen. Crumbach setzt sich dafür ein, einen Zeitraum von zehn Jahren zu wählen, um kurzfristige Schwankungen zu vermeiden. Laut den Sachverständigen darf die staatliche Haushaltspolitik eine negative Konjunkturlage nicht verschärfen, und konjunkturbedingte Kreditaufnahmen sollen helfen, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken.

Alle diese Entwicklungen fallen in einen größeren Kontext, den die Bundesregierung mit der Veröffentlichung von Beraterberichten schafft. Diese Berichte geben Auskunft über Zahlungen an Berater und sind Teil einer durchsuchbaren Datenbank, die auf fragdenstaat.de zugänglich ist. Dort sind auch Originaldokumente und Details zur Ausschreibungsmethodik zu finden, auch wenn einige Namen von Beratern geschwärzt wurden, um Persönlichkeitsrechte zu wahren. Die Bundesbehörden haben das Ziel, Transparenz über Beraterverträge herzustellen, auch wenn bei der Datenüberprüfung Ungenauigkeiten festgestellt wurden.