Berlins Polizei erhält mehr Macht: Neues Gesetz für Überwachung beschlossen!

Berlins Polizei erhält mehr Macht: Neues Gesetz für Überwachung beschlossen!
Berlin, Deutschland - Das Berliner Polizeigesetz wird künftig schärfer gefasst. CDU und SPD haben sich auf eine umfassende Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) geeinigt, die zahlreiche Änderungen umfasst. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Überwachung kriminalitätsbelasteter Orte durch Videokameras. Dies ist Teil eines breiteren Ansatzes zur Verbesserung der Sicherheit in der Hauptstadt.
Bisher war es der Polizei nur erlaubt, Telefonate und SMS zu überwachen. Künftig jedoch werden auch Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram zur Gefahrenabwehr einbezogen. Diese Erweiterung der Überwachungsbefugnisse erfolgt im Rahmen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die insbesondere zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und Terrorismus entwickelt wurde. Ein Gerichtsvorbehalt bleibt hierbei bestehen, um dem Grundrechtsschutz gerecht zu werden, betont Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und unterstreicht die Wichtigkeit von Verhältnismäßigkeit in diesem Zusammenhang.
Erweiterte Überwachungsmaßnahmen
Die neue Regelung sieht eine verstärkte Nutzung der Quellen-TKÜ vor, die es der Polizei ermöglicht, Kommunikation vor oder nach der Verschlüsselung auszuwerten. Diese Technik wird nicht nur zur Erkennung, sondern auch zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eingesetzt. Das Bundeskriminalamt (BKA) verwendet dafür sowohl selbstentwickelte als auch kommerzielle Software, die nach umfangreichen Tests und rechtlicher Konformität eingesetzt wird. Eine „Standardisierende Leistungsbeschreibung“ (SLB) legt die Vorgaben für den technologischen Einsatz fest und wurde aktualisiert, um offenere technische Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung sind gesetzlich in § 100a Absatz 1 StPO und § 49 BKAG verankert. Beide Instrumente stellen komplexe Ermittlungsmaßnahmen dar, die maßgeschneiderte Einsätze mit hohem Personalaufwand erfordern und für die eine richterliche Anordnung notwendig ist. Obwohl das BKA keine Informationen über die Häufigkeit der Einsätze gibt, bleibt die rechtliche Aufsicht über den Einsatz solcher Technologien von zentraler Bedeutung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland ist Telekommunikationsüberwachung nur auf einer gesetzlichen Grundlage möglich, wie dem Polizeigesetz und der Strafprozessordnung. Alle Maßnahmen der Polizei unterliegen einem Richtervorbehalt und sind zeitlich befristet. Die betroffenen Personen müssen nach der Beendigung der Überwachung informiert werden, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen überprüfen zu können. In bestimmten Fällen kann diese Benachrichtigung jedoch aufgeschoben werden, um den Zweck der Maßnahme nicht zu gefährden.
Die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung stellen sicher, dass die Maßnahmen unter streng definierten Voraussetzungen zulässig sind, und schränken den Zugriff von ausländischen Behörden auf deutsche Telekommunikationsdaten erheblich ein. Dies gewährleistet den Schutz der Bürgerrechte und fördert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Datenschutz. Die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden arbeiten kontinuierlich daran, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überwachen und die Öffentlichkeit über Entwicklungen in der Sicherheitsgesetzgebung zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verschärfung des Polizeigesetzes in Berlin nicht nur zu einer stärkeren Überwachung führt, sondern auch den rechtlichen Rahmen und die Kontrolle solcher Maßnahmen deutlich betont.
Für mehr Informationen besuchen Sie die Artikel zu den Überwachungsmaßnahmen der Berliner Zeitung, den Technologien des BKA und den telekommunikationsrechtlichen Rahmen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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