Berliner Polizeigesetz: Mehr Videoüberwachung und neue Befugnisse!
Berlin diskutiert am 23.09.2025 die Verschärfung des Polizeigesetzes, um Sicherheitsbefugnisse angesichts zunehmender Kriminalität zu aktualisieren.

Berliner Polizeigesetz: Mehr Videoüberwachung und neue Befugnisse!
Im Berliner Abgeordnetenhaus entfaltet sich gegenwärtig eine kontroverse Debatte über die Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Das Gesetz, das seit rund 50 Jahren die Befugnisse der Berliner Polizei regelt, steht im Zentrum der Diskussionen zwischen den politischen Parteien. Die CDU-SPD-Koalition plant umfangreiche Anpassungen und rechtliche Erneuerungen, fordern jedoch gleichzeitig eine Balance zwischen Sicherheit und individuellen Freiheiten. Berliner Zeitung berichtet, dass die Verschärfung des Polizeigesetzes durch wachsende Bedrohungen durch Kriminalität und Terrorismus gerechtfertigt wird.
Innenpolitischer Sprecher der CDU, Burkard Dregger, hebt hervor, dass die rechtlichen Befugnisse der Polizei an die aktuellen Gefahren angepasst werden müssen. Gleichzeitig betont Innensenatorin Iris Spranger (SPD), dass die Gesetzesnovelle einen „Quantensprung“ in der Geschichte des Abgeordnetenhauses darstellen könnte, da sie umfassende Modernisierungen für die Polizei vorsieht. Der Gesetzentwurf hat einen Umfang von rund 750 Seiten und wurde bereits im Landesparlament behandelt, mit der Verabschiedung des Gesetzes in 2025 geplant, wie Tagesspiegel unterstreicht.
Erweiterte Befugnisse der Polizei
Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Erlaubnis zur Videobeobachtung in Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Alexanderplatz und dem Görlitzer Park. Diese Maßnahmen sollen die Sicherheit erhöhen, während gleichzeitig die Aufbewahrungsfrist der Aufzeichnungen von Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe von 48 auf 72 Stunden verlängert werden soll. Berliner Zeitung berichtet, dass die neuen Regelungen auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) umfassen. Die Polizei erhält somit die Möglichkeit, Messengerdienste wie WhatsApp und Telegram zur Gefahrenabwehr zu überwachen.
Bisher war es der Polizei nur erlaubt, Telefonate abzuhören und SMS zu lesen. Mit den neuen Regelungen soll die technische Ausstattung der Polizei erheblich verbessert werden, um der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus entgegenzuwirken. Die Polizei plant nun auch Online-Durchsuchungen von Laptops, um präventiv gegen schwere Straftaten vorzugehen. Spranger unterstreicht jedoch, dass trotz dieser Maßnahmen der Grundrechtsschutz und die gerichtliche Vorbehaltsregelung gewahrt bleiben sollen.
Kritik und Bedenken
Trotz der Unterstützung durch die Regierungskoalition gibt es erhebliche Kritik an den geplanten Maßnahmen. Die Grünen-Fraktion bezeichnet den Gesetzentwurf als eine Art Wunschzettel für einen Überwachungsstaat und bezweifelt die Schaffung von mehr Sicherheit. Zudem äußert Die Linke Vorbehalte gegen die Überwachungsmaßnahmen, während die AfD der schwarz-roten Koalition Symbolpolitik vorwirft und anzweifelt, dass sich die Gewaltkriminalität in der Stadt durch die Novelle ändern wird.
Insgesamt zeigt sich, dass die laufenden Diskussionen um die Verschärfung des Polizeigesetzes in Berlin eine komplexe Gemengelage aus Sicherheitsbedenken, rechtlichen Überlegungen und Bürgerrechten widerspiegeln. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um festzustellen, welche Änderungen letztendlich ins Gesetz aufgenommen werden und wie sie auf die Berliner Bevölkerung wirken werden.