Ein Berliner Kunstsammler steht im Zentrum eines aufsehenerregenden Betrugsfalls, der die Kunstwelt erschütterte. Er wurde vom Landgericht Berlin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, weil er ein gefälschtes Werk des legendären Pop-Art-Künstlers Andy Warhol verkauft hatte. Laut rbb|24, fand das Urteil bereits am Dienstag statt. Der 69-jährige Angeklagte hatte ein als Original dargestelltes Siebdruckbild „Red Marilyn, 1962“, das er für lediglich 676 Dollar im Internet erwarb, an einen gutgläubigen Kunstsammler verkauft – und das für stolze 770.000 Euro!
Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass der Kunstsammler, ein Immobilienunternehmer, über eine Galerie in diesen Betrug verstrickt wurde. Der Galerist, der mittlerweile verstorben ist, hatte das Kunstwerk nach seiner Restaurierung an den Kläger verkauft, der zuvor von einem angeblichen weiteren Interessenten unter Druck gesetzt wurde. Von den 500.000 Euro, die tatsächlich für das Kunstwerk gezahlt wurden, erhielt der Angeklagte 400.000 Euro. Die Fälschung wurde schließlich durch ein Bild auf der Leinwand entlarvt, das Warhol selbst zeigte und das nicht vor 1975 entstanden sein konnte, während das Werk angeblich aus dem Jahr 1962 stammte, erklärte die Nebenklage, wie stern.de berichtete.
In diesem skandalösen Fall wurde der Kunstexperte nicht nur wegen Betrugs, sondern in einem besonders schweren Fall verurteilt. Der Prozess stellte eine wichtige Klarstellung in der Welt des Kunstmarktes dar, wo der Wert von Originalwerken immensen Schwankungen unterliegt. Das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig, doch es wirft einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit vieler Kunsttransaktionen und zeigt die Gefahren auf, die im weitgehend unregulierten Kunstmarkt lauern.