Am 19. Dezember 2024 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit dem neuen Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG) einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Geschäftszentren der Stadt unternommen. Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, sowie die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, haben zusammen mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Berlin, Sebastian Stietzel, eine umfassende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, lokale wirtschaftliche Initiativen zu unterstützen, die sich in spezifischen Geschäftsbereichen zusammenschließen, um die Attraktivität ihrer Umgebung zu steigern, wie berlin.de berichtete.
Neues Gesetz und seine Bedeutung
Das BIG bietet einen rechtlichen Rahmen, um Immobilien- und Standortgemeinschaften, auch bekannt als Business Improvement District (BID), zu schaffen. Diese Gemeinschaften haben die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zur Aufwertung und Belebung bestimmter Geschäftszonen zu planen und durchzuführen. Die Gespräche über diese Initiativen haben gezeigt, dass privat getragene Projekte und Partnerschaften für die Stärkung Berlins von großer Bedeutung sind. Giffey betonte die Chancen für die Wirtschaftsförderung, die das Gesetz eröffnet, insbesondere in Zeiten, in denen der stationäre Handel aufgrund der COVID-19-Pandemie unter Druck steht. Sie ordnete die anstehenden Herausforderungen dem Bedarf an, die Innenstadt und ihre Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum zu sichern, wie auch aus einem Leitfaden zum Berliner ISG-Verfahren hervorgeht, der in Zusammenarbeit mit verschiedenen Senatsverwaltungen und der IHK Berlin erstellt wurde. Details dazu finden sich in dem Dokument auf digital.zlb.de.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Initiativen die Vorbereitungs-, Antrags- und Umsetzungsphase durchlaufen müssen, um eine ISG erfolgreich zu gründen. Im Rahmen dieser Maßnahmen können die angehörigen Grundstückseigentümer sich finanziell beteiligen und somit einen direkten Einfluss auf die Gestaltung ihres Umfeldes gewinnen. Dieser innovative Ansatz soll nicht nur die Geschäftsstraßen aufwerten, sondern auch die lokale Identität und die ökonomische Stabilität Berlins fördern. Ein besonderes Augenmerk wird im Gesetz auf die notwendigen finanziellen Mittel gelegt, die durch eine von den Eigentümern zu entrichtende Abgabe, die sich nach Grundstücksgröße und Geschossanzahl bemisst, aufgebracht werden.