Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland nimmt Fahrt auf! In Berlin sollen Unternehmen bis Ende 2025 die Möglichkeit haben, alle behördlichen Anträge online einzureichen. Laut einem Konzept des Senats zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung können künftig unter anderem Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Gewerbeanmeldungen und Einträge in die Handwerksrolle bequem von zu Hause aus erledigt werden. Bisher standen über das Portal Digitaler Wirtschaftsservice nur rund 80 Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung, doch das Angebot soll erheblich ausgeweitet werden, wie rbb24 berichtet.
Um den neuen digitalen Anforderungen gerecht zu werden, sind auch digitale Gewerbesprechstunden in allen Berliner Bezirken geplant. Bei diesen Terminen sollen Unternehmen ihre Anliegen ebenfalls online vorbringen können. Besonders interessant: Die Zahlungen für die Anträge sollen flächendeckend über PayPal abgewickelt werden, wobei Künstliche Intelligenz die Bearbeitung der Anträge beschleunigen soll. Aber Berlin ist nicht allein mit seinen Digitalisierungsplänen; die ganze Bundesrepublik zieht nach.
Recht auf digitale Verwaltungsleistungen
Der Entwurf für das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) sieht vor, dass Bürger ab 2028 das Recht haben werden, digitale Verwaltungsleistungen einzuklagen. Dieses Gesetz wurde von den Fraktionen der Ampelkoalition – FDP, Grüne und SPD – beschlossen, um den Druck zur Digitalisierung in den Behörden zu erhöhen. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, betont, dass dies das Recht stärkt, Verwaltungsdienste online in Anspruch nehmen zu können. Während der bereits bestehende Gesetzesrahmen die Behörden verpflichtet, zahlreiche Dienstleistungen online bereitzustellen, zeigen aktuelle Zahlen, dass erst ein Bruchteil dieser Leistungen tatsächlich verfügbar ist, wie tagesschau.de berichtet.
Unter den neuen Regelungen soll auch die Handhabung von Online-Anmeldungen vereinfach werden. So ist vorgesehen, dass sich Nutzer bei zukünftigen Log-ins nicht mehr mit ihrem elektronischen Personalausweis identifizieren müssen, sondern biometrische Merkmale wie FaceID verwenden können. Diese Entwicklungen unterstreichen die dringende Notwendigkeit für eine umfassende digitale Transformation in Deutschland, um den aktuellen Rückstand bei behördlichen Online-Diensten aufzuholen.