Das Landgericht Berlin hat begonnen, über fünf Immobilien des Remmo-Clans zu verhandeln, die aufgrund des Verdachts, dass sie mit Geld aus Straftaten erworben wurden, beschlagnahmt werden sollen. Der Clan, arabischer Herkunft und bestehend aus etwa 1000 Mitgliedern, darunter Schwerkriminelle, hat bereits durch spektakuläre Diebstähle wie den der Riesen-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum und dem Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden auf sich aufmerksam gemacht. Im Jahr 2018 wurden allein 77 Immobilien des Clans im Wert von neun Millionen Euro beschlagnahmt.
Das Verfahren vor Gericht betrifft insbesondere Karim R., ein Mitglied des Clans, das als „Betroffener“ und nicht als Angeklagter gilt. Der Prozess, ein sogenanntes Selbstständiges Einziehungsverfahren, wird voraussichtlich an 25 Prozesstagen geführt, und das Urteil wird am 7. Oktober erwartet. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Immobilien des Clans zwischen 2013 und 2019 mit Geldern erworben wurden, die aus gewerbsmäßigem Diebstahl, Betrug oder anderen Verbrechen stammen. Obwohl Geldwäsche-Strafverfahren eingestellt wurden, besteht der Verdacht, dass die finanziellen Mittel aus kriminellen Machenschaften stammen.
Die Ziel des Verfahrens ist die Einziehung von Wohnungen und Grundstücken in verschiedenen Berliner Bezirken, darunter das Tempelhofer Eschersheimer Straße, der Neuköllner Am Hanfgraben, die Rudower Straße und der Buckower Goldhähnchenweg. Die Verteidigung argumentiert, dass R. nur für ein Straftat im Straßenverkehr vorbestraft sei und das Vermögen auf alte familiäre Ersparnisse aus dem Libanon zurückgeführt werden könne. R. habe angeblich über 300.000 Euro Einkommenssteuer gezahlt, allerdings erst ab 2015, da er zuvor Arbeitslosengeld bezogen habe. Trotzdem habe er bereits eine Strafe wegen gewerbsmäßigen Sozialbetrugs erhalten, die jedoch noch in Berufung ist.