Manfred Moslehner, ein 84-jähriger Mann, der seit seiner Geburt in einem Haus lebt, befindet sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der ein Investor seine Räumung fordert. Der Investor beabsichtigt, die Häuser in Berlin-Reinickendorf zu modernisieren und gewinnbringend zu verkaufen. Trotz wiederholter Kündigungen und Räumungsklagen weigert sich Manfred Moslehner, der allein lebt und nur eine geringe Rente bezieht, das Haus zu verlassen.
Im Laufe der Jahre haben die Mieter der Siedlung am Steinberg gegen den Verkauf der Häuser und die damit verbundenen Modernisierungspläne des Investors gekämpft. Viele langjährige Bewohner sind gestorben, ihre Häuser wurden modernisiert und weiterverkauft. Manfred Moslehner wehrte sich gegen die Modernisierung, da er die höheren Mietkosten nicht tragen konnte. Aufgrund des Gerichtsverfahrens wurde er gezwungen, notwendige Arbeiten durchführen zu lassen, denen er sich jedoch auch aus Angst widersetzte.
Der Justiziar des Investors betont vor Gericht den langwierigen Prozess und die Bemühungen, alternative Wohnungen anzubieten, die von Manfred Moslehner abgelehnt wurden. Die Richterin, die den Fall prüft, äußert Bedenken über die Notwendigkeit eines Urteils und erkundigt sich nach möglichen Lösungen, bevor sie eine endgültige Entscheidung trifft. Trotz emotionaler Wirrungen und Tränen der Beteiligten steht noch eine Hoffnung auf eine Einigung im Raum, da eine Bundestagsabgeordnete versucht zu vermitteln.
Die Situation von Manfred Moslehner wirft ethische und soziale Fragen auf, da das Gericht gezwungen ist, zwischen Rechtsansprüchen und humanitären Bedenken abzuwägen. Die Entscheidung der Richterin wird erwartungsvoll erwartet, während die Zukunft von Manfred Moslehner und seiner Wohnumgebung auf dem Spiel steht. Der Fall verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen Eigentumsrechten und dem Recht auf angemessenes Wohnen für vulnerable und langjährige Bewohner.