ABSV zieht Klage gegen E-Scooter zurück – Streit um Gehweg-Sicherheit bleibt!
Der ABSV hat seine Klage gegen E-Scooter in Berlin zurückgezogen. Ein neues Verfahren zur Unfallvermeidung wird angestrebt.

ABSV zieht Klage gegen E-Scooter zurück – Streit um Gehweg-Sicherheit bleibt!
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) hat seine Klage gegen die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr zurückgezogen. Dies geschah am 1. Oktober 2025 aufgrund eines Formfehlers. Der ABSV hatte ursprünglich gefordert, dass E-Scooter nicht mehr auf Gehwegen abgestellt oder achtlos hinterlassen werden dürfen, da dies eine erhebliche Unfallgefahr für sehbehinderte Menschen darstellt. Der Verein strebte zudem die Erklärung der erteilten Sondernutzungserlaubnisse für rechtswidrig an, wie rbb24 berichtet.
Das Gericht wies darauf hin, dass der ABSV auf die Aufhebung der konkreten Genehmigung hätte klagen müssen, was auch die Einbeziehung der E-Scooter-Verleiher erfordert hätte. In Anbetracht dieser Komplexität haben der ABSV und die Senatsverwaltung für Verkehr nun eine außergerichtliche Einigung ins Auge gefasst. Details sind jedoch noch unklar. Sollte diese Einigung nicht zustande kommen, plant der ABSV eine neue Klage.
Gefahren durch das Free-Floating-System
Die Kritik des ABSV richtet sich vor allem gegen das aktuelle „Free-Floating-System“, bei dem Nutzer E-Scooter ohne feste Abhol- und Rückgabestationen auf Gehwegen abstellen können. Der Vorsitzende Dietmar Polok hebt hervor, wie gefährlich falsch abgestellte E-Scooter für blinde und sehbehinderte Menschen sind. Auch der Lobbyverband Fuss e.V. unterstützt diese Position und weist darauf hin, dass solche Gegebenheiten auch ältere Menschen mit Rollatoren gefährden.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass 56 Prozent der E-Scooter ohne feste Stationen herumstehen oder liegen. Der ABSV fordert daher Auskunft über die Anbieter, die entsprechende Sondernutzungserlaubnisse im Free-Floating-Modell erhalten haben. Diese Thematik ist nicht nur lokal in Berlin relevant, sondern wird auch vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband bestätigt, der ähnliche Probleme deutschlandweit vermerkt.
Der ABSV sieht in einer klaren Regelung und der Einführung fester Abhol- und Rückgabestationen eine Lösung, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Rechtsanwalt Michael Richter, der den ABSV vor Gericht vertritt, hofft, dass die rechtlichen Schritte zu mehr Klarheit im Umgang mit den E-Scootern führen werden, die nach wie vor eine große Unfallgefahr darstellen, wie auch t-online anmerkt.