In einer aktuellen Pressemitteilung wurde bekannt gegeben, dass das Bezirksamt Mitte die Abrissgenehmigung für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt hat. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes (ZwVbG). Die Eigentümerin des Gebäudes hat sich dazu verpflichtet, Ersatzwohnraum zu schaffen, dessen Mietpreis von einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerhaushalt finanziert werden kann. Dies entspricht den Kriterien, die vom Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Berliner Gesetzgeber im Rahmen des ZwVbG festgelegt wurden.
Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, betonte, dass das Bezirksamt Mitte nach Prüfung aller rechtlichen Aspekte keine Gründe mehr hatte, die Genehmigung zu verweigern. Trotz des Kampfes des Bezirks, eine Lösung zu finden, die den Bewohnern der Habersaathstraße entgegenkommt, blieb die Genehmigung unumgänglich. Die Eigentümerin plant jedoch, in der Nähe der Habersaathstraße eine Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose zu bauen und hat bereits entsprechende Bauanträge gestellt.
Diese Entwicklungen werfen wichtige Fragen auf, was mit dem Gebäudekomplex in der Habersaathstraße passieren wird und wie die soziale Verantwortung in der Stadt wahrgenommen wird. Die Entscheidung, den Abriss zu genehmigen, markiert einen Wendepunkt in der städtischen Planung und Entwicklung von Wohnraum.
Es bleibt abzuwarten, wie die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose die soziale Infrastruktur des Bezirks Mitte beeinflussen wird und ob dies einen positiven Beitrag zur Integration und Unterstützung von hilfsbedürftigen Menschen in der Stadt leisten wird.
Für weitere Informationen steht die Pressestelle des Bezirksamtes Mitte unter presse@ba-mitte.berlin.de zur Verfügung. – NAG