Eine wichtige Entscheidung wurde von der Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger, bekannt gegeben. Das Bezirksamt Mitte hat die Abrissgenehmigung für den Gebäudekomplex in der Habersaathstraße 40-48 erteilt, im Einklang mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz (ZwVbG). Die Eigentümerin des Gebäudes hat sich verpflichtet, Ersatzwohnraum zu schaffen, dessen Mietpreis für durchschnittlich verdienende Arbeitnehmerhaushalte erschwinglich ist. Dies erfüllt alle gesetzlichen Kriterien, die für die Erteilung der Abrissgenehmigung notwendig sind. Trotz des Wunsches nach einer anderen Lösung blieb dem Bezirksamt keine andere Wahl, als die Genehmigung zu erteilen.
Bezirksbürgermeisterin Stefanie Remlinger betonte: „Wir haben hart gekämpft, um das Beste für die Bewohner der Habersaathstraße zu erreichen. Als Verwaltung sind wir an die Gesetze gebunden, und auch wenn es uns anders lieber gewesen wäre, mussten wir den Abriss genehmigen.“
Zusätzlich plant die Eigentümerin des Gebäudes, in der Nähe der Habersaathstraße eine Unterkunft für Geflüchtete und Obdachlose zu bauen. Die entsprechenden Bauanträge wurden bereits beim Bezirksamt Mitte eingereicht. Dies zeigt ein Engagement für soziale Verantwortung und die Unterstützung von bedürftigen Menschen in der Gemeinschaft.
Die Entscheidung des Bezirksamts Mitte betont die Balance zwischen den gesetzlichen Vorgaben und dem Bedürfnis nach sozialer Unterstützung. Diese Entwicklung wirft auch ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen Städte stehen, um gerechten Wohnraum und Unterstützung für benachteiligte Gruppen bereitzustellen.
Medienvertreter können sich bei Fragen an die Pressestelle des Bezirksamts Mitte wenden: E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de
– NAG