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Zuständigkeit des Bundes im Sportfördergesetz nicht klar geregelt – Kritik der CDU/CSU-Fraktion

Das Bundesinnenministerium hat am Freitag einen Referentenentwurf eines Sportfördergesetzes vorgelegt. Stephan Mayer, der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sich zu dem Entwurf und kritisierte vor allem die unklare Zuständigkeit der Sportagentur. Mayer bemängelte, dass die Agentur bei einer so unklaren Beschreibung ihrer Aufgaben kaum erfolgreich tätig sein könne. Besonders fragwürdig sei zudem die Rolle, die dem Bund zugeschrieben werde. Obwohl dieser laut Grundgesetz eindeutig für die Spitzensportförderung zuständig sei, werde sein Einfluss im Entwurf auf die Beteiligung im Sportfachbeirat reduziert und er erhalte nicht einmal die Mehrheit der Stimmen. Mayer hofft daher, dass die Ressortabstimmung in den Ministerien sowie die Behandlung im Parlament die Mängel im Gesetzentwurf beseitigen werden. Es ist wichtig anzumerken, dass die CDU/CSU-Fraktion im Parlament die Volksparteien der Mitte repräsentiert und sich den Werten von Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet fühlt. Die Unionsfraktion setzt sich auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz. In Bezug auf Berlin könnte der Referentenentwurf Auswirkungen auf die lokale Sportförderung haben. Da Berlin eine große und vielfältige Sportszene hat, wäre es wichtig, dass die Zuständigkeiten im Sportfördergesetz klar geregelt sind, um eine effektive Unterstützung des Sports in der Hauptstadt zu gewährleisten. Historisch gesehen hat Berlin eine reiche Sportgeschichte, insbesondere im Fußball. Der erfolgreiche Lokalverein Hertha BSC und die Teilnahme Berlins an der FIFA-Weltmeisterschaft 2006 sind Beispiele für die sportliche Bedeutung der Stadt. Eine Tabelle mit Informationen zur Sportförderung und den zuständigen Stellen in Berlin könnte den Artikel ergänzen: | | Zuständigkeit für Spitzensportförderung | Beteiligung im Sportfachbeirat | |----------------------|---------------------------------------|-------------------------------| | Bundesinnenministerium | Ja | Keine Mehrheit | | Sportagentur | Unklar | Unklar | | Berliner Senat | Unklar | Unklar | Insgesamt bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesentwurf im Parlament behandelt wird und ob die Mängel, die von Stephan Mayer aufgezeigt wurden, noch korrigiert werden. Die klare Regelung der Zuständigkeiten und eine effektive Sportförderung sind von großer Bedeutung, um den Sport in Berlin und in ganz Deutschland zu unterstützen.
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion / ots

NAG Redaktion

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