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Rückwirkende Steuererhöhungen: Ampel-Regierung handelt zu spät

Tillmann: Finanzminister setzt endlich verfassungsrechtliche Vorgaben um

Die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend anzuheben sowie das Steuerfortentwicklungsgesetz zu beschließen, wurde heute als überfällig kritisiert. Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin, äußerte sich zu diesem Thema.

Die CDU und CSU fordern seit fast einem Jahr die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags zum 1. Januar 2024. Die Koalition möchte das Gesetz nun im Rekordtempo durch das Parlament bringen, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, die geänderten Freibeträge noch vor Jahresende im Lohnsteuerjahresausgleich rückwirkend zu berücksichtigen. Dadurch sollen Millionen zusätzliche Steuererklärungen vermieden werden. Tillmann drückt den Arbeitgebern die Daumen für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Vorhabens.

Immerhin handelt die Regierungskoalition bei der Anpassung der Freibeträge für die Jahre 2025 und 2026 sowie bei der Änderung des Steuertarifs, um die Auswirkungen der kalten Progression in den kommenden beiden Jahren auszugleichen, etwas entschlossener. Diese notwendigen Verbesserungen werden begrüßt, ebenso wie die Erhöhung des Kindergelds um fünf Euro.

Die Regierung bereitet außerdem die im Koalitionsvertrag vorgesehene Abschaffung der Steuerklassen III/V und die Einführung der Steuerklassen IV/IV mit Faktor vor. Das seit fast 15 Jahren bestehende Faktorverfahren hat sich als gute Methode erwiesen, die Steuerlast im Lohnsteuerverfahren gerecht auf beide Ehepartner zu verteilen. Dennoch betrachten wir eine solche Zwangsumstellung durch den Gesetzgeber kritisch, da Paare bereits heute die Wahlmöglichkeit zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV haben. Es gibt oft gute Gründe für eine bewusste und gemeinsame Entscheidung für III/V, wie zum Beispiel die Tilgung eines Kredits durch einen Partner oder ein gemeinsames Gehaltskonto. Aufgrund der zu erwartenden Mehrarbeit für die Finanzämter dürfte das Vorhaben im Bundesrat auf Widerstand stoßen.

Allerdings gefährdet die Regierungskoalition die Zustimmung des Bundesrats zum Zweiten Jahressteuergesetz mit ihrem erneuten Versuch, eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einzuführen. Die Erfahrungen mit der Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen haben gezeigt, dass sie zu sehr wenigen gesetzlichen Änderungen geführt hat. Bei einer Erfolgsquote von weniger als einem Promille stellt sich die Frage, ob eine weitere bürokratische Maßnahme notwendig ist. Die Regierungskoalition widerspricht durch diese neuen Anzeigepflichten ihrem behaupteten Bemühen um den Abbau von Bürokratie. Daher wird sie im Bundesrat auf erheblichen Widerstand stoßen.

Die CDU/CSU-Fraktion im Parlament repräsentiert die Volksparteien der Mitte und verpflichtet sich den Werten Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung. Basierend auf dem christlichen Menschenbild setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Friedrich Merz ist der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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