Die Klimagruppe „Letzte Generation“ wird in Berlin vorerst nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft. Dies ist das Ergebnis einer Prüfung, die auf Anfrage der Justizsenatorin Felor Badenberg im Mai durchgeführt wurde. Die bisherige Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden, keinen Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung zu sehen, wurde von der Justizverwaltung bestätigt.
Die Prüfung wurde aufgrund von Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ in Brandenburg eingeleitet. Dort besteht der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgrund von Angriffen der Aktivisten auf die Raffinerie PCK Schwedt seit April 2022. Auch das Landgericht Potsdam hat einen Anfangsverdacht hinsichtlich einer kriminellen Vereinigung geäußert.
Allerdings betont die Justizverwaltung in Berlin, dass die Entscheidung aus Brandenburg nicht uneingeschränkt auf die Situation in Berlin übertragbar ist. Es wird jedoch eine fortlaufende strafrechtliche Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin unter Berücksichtigung der Entwicklung des Protestgeschehens erwartet. Die rechtliche Einschätzung der Klimagruppe wird von der Berliner Staatsanwaltschaft regelmäßig überprüft.
Die „Letzte Generation“ macht seit 2022 regelmäßig mit Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind bereits rund 2000 Verfahren zu den Klimaprotesten eingegangen. Das Amtsgericht Tiergarten verhandelt wöchentlich solche Fälle. Die Staatsanwaltschaft versucht seit Mitte Juni auch Entscheidungen im beschleunigten Verfahren gegen Klimaaktivisten zu erwirken, bisher jedoch ohne Erfolg.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Berlin weiterentwickeln wird und ob eine strafrechtliche Bewertung der Klimaproteste erfolgen wird. Die Entscheidung aus Brandenburg hat zumindest vorläufig keine Auswirkungen auf die rechtliche Einschätzung in Berlin.