Heute brodelt es in Berlin! Die 2. und 3. Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) steht an – und die Diskussion um die Zukunft unserer Krankenhäuser wird hitziger denn je! Dr. Carola Reimann, die mächtige Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, hat sich zu Wort gemeldet und bringt die Meilensteine der Reform auf den Tisch!
„Seit über zwei Jahren wird über diese wichtige Krankenhausreform diskutiert. Jeder kann sich vorstellen, dass ohne diese Reform die stationäre Versorgung in Deutschland auf der Kippe steht. Aber was uns die Zukunft bringt, bleibt an vielen Fronten mysteriös“, warnt Reimann. Und tatsächlich, während wir Zeugen einer hastigen Überarbeitung mit 50 neuen Änderungsanträgen werden, gelingt es selbst Experten kaum, den Überblick zu behalten. Ein bisschen mehr Zeit für gründliche Beratungen wäre sicherlich nicht verkehrt!
Schwere Kritik an der Reform
Die AOK sieht zwar einige Lichtblicke im KHVVG, doch auch dunkle Wolken ziehen auf! „Das Gesetz schafft zunächst einen Rahmen für die Leistungsgruppen-Festlegung und die Vorhaltefinanzierung“, erklärt Reimann. Aber die entscheidenden Fragen, insbesondere zu Qualitätsstandards, bleiben auf die lange Bank geschoben. „Wer sorgt für den Strukturwandel, wenn die Qualität auf der Strecke bleibt? Wir laufen Gefahr, dass Finanz- und Strukturreform weiter voneinander entkoppelt werden!“
Besonders erfreulich für viele ist, dass die Entwicklung der Leistungsgruppen nun beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt wird. Aber ist das genug, um die massiven Mängel im Gesetz zu überwinden? Reimann meint: „Trotz dieser positiven Wendung bleibt das Gesetz gravierende Mängel aufzuweisen!“
Aber was bedeutet das für die Versicherten? Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach soll die Reform die Beitragssätze mittelfristig senken. Dabei sollen die gesetzlich Versicherten allerdings mehr als 25 Milliarden Euro in einem Jahrzehnt in den Transformationsfonds einzahlen! „Wie kann das zusammenpassen?“, fragt sich die AOK. Ein gerechteres Finanzierungsmodell wäre angesagt!
Das große Durcheinander
Ein weiterer Punkt der Kritik: „Was nützt es, wenn die Vorhaltefinanzierung um zwei Jahre vorverlegt wird, wenn die Ziele wie Mengendämpfung und Ambulantisierung nicht erreicht werden?“ Länder, Krankenhausvertreter und Krankenkassen fordern eine fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung. Reimann erinnert daran, dass das Landesvorhaltebudget nur alle drei Jahre neu berechnet werden sollte. Doch so richtig anpacken will man nicht! So bleibt alles auf der Stelle stehen.
Die Regelungen zur Ambulantisierung sind ebenfalls unzureichend. Zwar dürfen sektorenübergreifende Anbieter Übergangspflege leisten, aber echte Alternativen zu stationären Aufnahmen, die eingeplant werden könnten, fehlen. „Die sogenannten ‚Zwangsverordnungen‘ zur Ausdehnung von Hybrid-DRGs lehnen wir strikt ab! Die Versichertengemeinschaft kann sich in dieser Finanzsituation nicht noch höhere Kosten leisten!“, sagt sie eindringlich.
Das Szenario wird noch dunkler mit der Ausweitung der Regelungen für Fachkliniken. Hier droht die Gefahr, dass die Ausnahmen zur Regel werden! „Qualität ist das, was wir mit dieser Reform erreichen wollten, doch die drohenden Abweichungen von den Leistungsgruppen untergraben all unsere Bemühungen!“ prescht Reimann vorwärts. Sie fordert ein Umdenken: „Die Versorgungslandschaft darf nicht zu einem undurchsichtigen Dschungel verkommen! Wir brauchen klare, verständliche Regeln!“
Die AOK und Dr. Reimann lassen keine Zweifel an ihrer Meinung, dass der Weg, den das KHVVG einschlägt, durchaus Verbesserungen nötig hat, um den Anforderungen an ein modernes Gesundheitssystem gerecht zu werden.