Berlin Aktuell

Klima-Kleber vor Gericht: 4 Monate Haft gegen einen, 150 Euro Geldbuße für den anderen

Der Klima-Protest sorgt weiterhin für Aufsehen und auch vor deutschen Gerichten werden immer mehr Aktivisten mit ihren Aktionen zur Rechenschaft gezogen. Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin fanden jüngst zwei Verhandlungen statt, die einmal mehr verdeutlichen, wie unterschiedlich die Urteile in solchen Fällen ausfallen können.

Im ersten Fall geht es um den Informatiker Kevin H. aus Cottbus. Dem 31-Jährigen werden drei Straßenblockaden in Berlin und ein Fall von Notruf-Missbrauch im Bundestag vorgeworfen. Kevin H. gibt die Taten zu, beruft sich jedoch auf den Notstand und argumentiert, dass die Regierung nicht genug für den Klimaschutz tut. Trotzdem verurteilt ihn Richterin Susanne Wortmann zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten. Sie betont, dass es bei der Verhandlung nicht um die Klima-Krise an sich ginge, sondern um strafbares Verhalten. Straßenblockaden seien Nötigung und es sei inakzeptabel, mit Gewalt einen Stau zu verursachen, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Die Versammlungsfreiheit gebe nicht das Recht, die Bevölkerung und Autofahrer zu instrumentalisieren. Durch solche Aktionen werde der Klimawandel nicht aufgehalten. Zudem sei Kevin H. bereits dreimal rechtskräftig verurteilt worden und es bestehe somit keine positive Sozialprognose. Daher wird ihm keine Bewährung gewährt und er muss die Haftstrafe antreten. Kevin H. ist bereits der zweite Klima-Aktivist, der in Berlin ohne Bewährung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Im zweiten Fall geht es um den Rentner Dieter R. aus Sachsen. Ihm werden zwei Straßenblockaden auf der A100 im Berufsverkehr im Juli 2022 vorgeworfen. Dieter R. gibt seine Taten ebenfalls zu, betont jedoch, dass es Wichtigeres gebe als von A nach B zu fahren. Er empfindet sein Handeln als Ausübung der Versammlungsfreiheit. Das Gericht hingegen sieht in seinem Verhalten eine Nötigung. Dennoch wird Dieter R. zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. Richterin Dr. Sarah Dreher begründet dies damit, dass er friedlich auf der Straße saß und Plakate hochhielt, was unter den Schutz des Grundgesetz-Artikels 8 der Versammlungsfreiheit fällt. Zudem seien die Aktionen öffentlich angekündigt worden und die Bevölkerung hätte auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Die Fahrzeugführer wurden darauf hingewiesen, dass sie Teil des Klima-Problems sind. Dieter R. hat somit Glück im Unglück und kommt vergleichsweise glimpflich davon.

Siehe auch  BSR-Kieztage in Alt-Hohenschönhausen: Kostenfreie Sperrmüllentsorgung im Februar

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben die Möglichkeit, gegen die Urteile in Berufung zu gehen. Der Kampf um den Klimaschutz wird also auch weiterhin vor deutschen Gerichten ausgetragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft entwickeln wird und ob sich in den Urteilen eine gewisse Linie abzeichnet.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat an der Freien Universität Berlin Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. Er ist Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband und hat mehrere Auszeichnungen für seine exzellente Berichterstattung erhalten. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Adblock erkannt!

Adblocker speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten und verkaufen diese u.U. an Dritte weiter. Schalten Sie in Ihrem und unserem Interesse den Adblocker aus. Keine Angst, wir verwenden keine Popups oder Umleitungen. Ein paar kleine, unauffällige Banner finanzieren uns einen Kaffee. Sonst gibt's hier keine Werbung.