Klima-Kleber vor Gericht: 4 Monate Haft gegen einen, 150 Euro Geldbuße für den anderen

Der Klima-Protest sorgt weiterhin für Aufsehen und auch vor deutschen Gerichten werden immer mehr Aktivisten mit ihren Aktionen zur Rechenschaft gezogen. Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin fanden jüngst zwei Verhandlungen statt, die einmal mehr verdeutlichen, wie unterschiedlich die Urteile in solchen Fällen ausfallen können.
Im ersten Fall geht es um den Informatiker Kevin H. aus Cottbus. Dem 31-Jährigen werden drei Straßenblockaden in Berlin und ein Fall von Notruf-Missbrauch im Bundestag vorgeworfen. Kevin H. gibt die Taten zu, beruft sich jedoch auf den Notstand und argumentiert, dass die Regierung nicht genug für den Klimaschutz tut. Trotzdem verurteilt ihn Richterin Susanne Wortmann zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten. Sie betont, dass es bei der Verhandlung nicht um die Klima-Krise an sich ginge, sondern um strafbares Verhalten. Straßenblockaden seien Nötigung und es sei inakzeptabel, mit Gewalt einen Stau zu verursachen, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Die Versammlungsfreiheit gebe nicht das Recht, die Bevölkerung und Autofahrer zu instrumentalisieren. Durch solche Aktionen werde der Klimawandel nicht aufgehalten. Zudem sei Kevin H. bereits dreimal rechtskräftig verurteilt worden und es bestehe somit keine positive Sozialprognose. Daher wird ihm keine Bewährung gewährt und er muss die Haftstrafe antreten. Kevin H. ist bereits der zweite Klima-Aktivist, der in Berlin ohne Bewährung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.
Im zweiten Fall geht es um den Rentner Dieter R. aus Sachsen. Ihm werden zwei Straßenblockaden auf der A100 im Berufsverkehr im Juli 2022 vorgeworfen. Dieter R. gibt seine Taten ebenfalls zu, betont jedoch, dass es Wichtigeres gebe als von A nach B zu fahren. Er empfindet sein Handeln als Ausübung der Versammlungsfreiheit. Das Gericht hingegen sieht in seinem Verhalten eine Nötigung. Dennoch wird Dieter R. zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. Richterin Dr. Sarah Dreher begründet dies damit, dass er friedlich auf der Straße saß und Plakate hochhielt, was unter den Schutz des Grundgesetz-Artikels 8 der Versammlungsfreiheit fällt. Zudem seien die Aktionen öffentlich angekündigt worden und die Bevölkerung hätte auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Die Fahrzeugführer wurden darauf hingewiesen, dass sie Teil des Klima-Problems sind. Dieter R. hat somit Glück im Unglück und kommt vergleichsweise glimpflich davon.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten haben die Möglichkeit, gegen die Urteile in Berufung zu gehen. Der Kampf um den Klimaschutz wird also auch weiterhin vor deutschen Gerichten ausgetragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft entwickeln wird und ob sich in den Urteilen eine gewisse Linie abzeichnet.
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