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Kirchensteuer verstehen: Tipps zur Reduzierung und Rückforderung

Allerheiligen steht vor der Tür und viele Menschen gedenken an diesem bedeutenden Feiertag ihrer geliebten Verstorbenen. Doch während sie an den Gräbern verweilen, gerät ein anderes Thema in den Fokus: die hohe Kirchensteuer! Und die nimmt in Deutschland unaufhörlich zu! Trotz steigender Austrittszahlen aus den Kirchen haben die evangelische und katholische Kirche im letzten Jahr satte 6,2 Milliarden respektive 6,8 Milliarden Euro eingenommen. Jeder Einzelne musste im Schnitt 305 Euro Kirchensteuer im Jahr 2023 abdrücken. Ein echter Schlag ins Kontor für viele!

Wie funktioniert das eigentlich mit der Kirchensteuer? Sie wird gewissermaßen geheim beim Lohn einbehalten und direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Viele Besserverdiener fühlen sich hier regelrecht über den Tisch gezogen, denn für einige können das jährlich mehrere Hundert Euro sein! Während drei Viertel der Bevölkerung die Methoden der Kirchen als überholt empfinden, bleibt der Kirchenkasse nichts erspart. Selbstständige hingegen bekommen die volle Dröhnung und müssen vierteljährlich in Vorleistung treten.

Wie man die Kirchensteuer drücken kann!

Habt ihr gewusst, dass es Möglichkeiten gibt, die Kirchensteuer zu senken? Es gibt sogar Tipps, wie man sie ganz umgehen kann! Zunächst einmal: Jeder, der Kirchensteuer oder Kirchgeld zahlt, kann diese Abgaben im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr der Zahlung absetzen. So reduziert sich die Steuerlast merklich und es könnte sogar eine Steuererstattung an die eigene Adresse flatter! Ein einfacher Schritt, der viel bewirken kann!

Doch das ist nicht der einzige Trick! In den meisten Bundesländern gibt es eine Kappungsregelung für hohe Einkommen! Übersteigt man bestimmte Grenzen, kann man sich einen Teil der Kirchensteuer zurückmelden – und zwar richtig! In Berlin liegt die Kappungsgrenze bei 3 %. Ein Verdiener mit 200.000 Euro Einkommen kann hier ganz locker 288 Euro sparen. Das ist nicht nichts, oder? In zehn Bundesländern wird diese Kappung automatisch durchgeführt – Aufwand: null!

Vorsicht beim Kirchenaustritt!

Und jetzt kommt der große Knackpunkt: Ein Austritt aus der Kirche kommt für viele gerade recht. Doch viele Ehepaare tappen hier in die Falle! Nur wenn beide Partner austreten, gibt es eine vollständige Befreiung von der Kirchensteuer. Tritt nur einer aus, wird weiterhin das gemeinsame Einkommen herangezogen, und der andere könnte am Ende sogar noch draufzahlen! Das sogenannte besondere Kirchgeld – für Verheiratete schmerzlich! Hier wird je nach Einkommen zwischen 96 und 3.600 Euro festgelegt, was erneut Geld aus der Tasche zieht.

Mit einem gemeinsamen Einkommen ab 40.000 Euro könnte das eure finanziellen Pläne ordentlich durcheinanderwirbeln. Egal was ihr tut: Informiert euch gut! Denn in der Welt der Kirchensteuern gibt es viele kleine Fallen und Möglichkeiten – und wer die nicht kennt, zahlt schnell drauf! Mehr Informationen dazu findet ihr unter www.lohi.de/steuertipps.

Daniel Wom

Der in Berlin geborene Daniel Wom ist ein versierter Journalist mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Er hat Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeitet seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Daniel hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte. In seiner Freizeit erkundet Daniel gerne die vielfältige Kulturszene Berlins und ist leidenschaftlicher Webentwickler.

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