Die Berliner Linke hat gefordert, dass Räumungsklagen persönlich von Justizbeamten zugestellt werden sollten, um Hilfsangebote mit dieser Zustellung zu verbinden und Zwangsräumungen grundsätzlich zu verhindern. Diese Forderung basiert auf einem Modellprojekt, das von der ehemaligen Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) im Jahr 2021 initiiert wurde.
Die Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat bereits an die neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) appelliert, dieses Projekt umzusetzen. Jedoch gibt es in der CDU-Fraktion Bedenken hinsichtlich des Aufwands, der mit der persönlichen Zustellung verbunden wäre. Alexander Herrmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, äußerte Zweifel, ob Justizbeamte in der Lage wären, die entsprechenden Mietschuldnern aufzusuchen und zu informieren. Er betonte, dass Menschen in Notlagen auch eine gewisse Mitwirkungspflicht hätten.
Hintergrund der Diskussion ist ein Vorfall in Berlin-Spandau am Dienstag, bei dem ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei gewaltsam in eine Wohnung eindrang, um eine Zwangsräumung durchzuführen. Dabei fielen Schüsse von Seiten des Mieters, der sich anschließend selbst das Leben nahm. Zuvor hatte er mit Gewalt gedroht und so einen langen Polizeieinsatz verursacht.
Die Diskussion um die Zustellung von Räumungsklagen ist ein sensibles Thema. Die Berliner Linke argumentiert, dass eine persönliche Zustellung durch Justizbeamte es ermöglichen würde, den betroffenen Mietern auch Hilfe anzubieten und Zwangsräumungen zu verhindern. Die CDU-Fraktion hingegen sieht den damit verbundenen Aufwand als nicht stemmbar an und betont die Mitwirkungspflicht der Menschen in Notlagen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Justizsenatorin Felor Badenberg zu diesem Thema positionieren wird und ob das Modellprojekt letztendlich umgesetzt wird. Zwangsräumungen sind ein komplexes Problem, bei dem verschiedene Aspekte wie soziale Unterstützung und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.