Pressemitteilung Nr. 37 vom 23. Februar 2021
Mit dem Beschluss des Bezirksamtes vom 02.02.2021 wurde das Gebiet „Samariterviertel“ als Naturschutzgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 2 der Bauordnung eingerichtet. Neben den bereits eingerichteten Schutzgebieten „Boxhagener Platz“, „Petersburger Straße“, „Weberwiese“ und „Stralauer Kiez“ wurde für ein weiteres Gebiet in Berlin-Friedrichshain eine Sozialschutzverordnung (Milieuschutz) erlassen.
Eine Untersuchung im Vorfeld des förmlichen Inkrafttretens der Schutzverordnung kam zu dem Ergebnis, dass in diesem Gebiet nördlich der Frankfurter Allee aufgrund der Dynamik des Wohnungsmarktes soziale Vertreibungsprozesse mit negativen städtebaulichen Folgen zu erwarten sind und dass es daher als schutzwürdig im Sinne von § 172 BGB angesehen wird.
Im Samariterviertel leben rund 16.700 Menschen in rund 8.400 Haushalten. Eine derzeit weitgehend optimale Entsprechung zwischen Bevölkerung, Wohnen und Infrastruktur in diesem Bereich rechtfertigt ein städtisches Schutzinteresse. Nach den Kriterien der Berliner Senatsverwaltung sind 12 Prozent der Haushalte von Armut bedroht, weitere 8 Prozent haben ein prekäres Einkommen. Im Durchschnitt müssen sie bereits 35 Prozent ihres Einkommens für Miete einschließlich Heizung ausgeben. Ein großer Teil dieser Haushalte konnte modernisierungsbedingte Mieterhöhungen nicht bewältigen.
Besonders strukturbedürftig sind strukturelle Veränderungen, die die Versorgung von Bevölkerungsgruppen mit Wohnraum gefährden, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht alleine behaupten können. Strukturelle Modernisierungsmaßnahmen, die mit steigenden Mietkosten einhergehen, können eine tatsächliche Vertreibung der Bewohner und strukturelle Veränderungen in der Region auslösen.
Um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufrechtzuerhalten, muss der Abriss, die Änderung oder die Änderung der Nutzung der Strukturen in dem Gebiet genehmigt werden. Zwar wird in der Regel eine Genehmigung für Maßnahmen zur Schaffung eines modernen Grundausstattungsstandards für eine durchschnittliche Wohnung erteilt, beispielsweise für die Erstinstallation eines Kollektivheizungssystems oder eines Badezimmers. Maßnahmen, die den heutigen durchschnittlichen Ausstattungsstandard deutlich übertreffen, wie Grundrissänderungen, Zusammenlegung von Wohnungen, Hinzufügung erster Balkone mit mehr als 4 m² Grundfläche und Hinzufügung zweiter Balkone, können künftig nach dem Naturschutzgesetz abgelehnt werden.
Darüber hinaus kann die Umwandlungsverordnung verwendet werden, um die Bildung von individuellem Eigentum einzuschränken, und das Vorkaufsrecht kann im Einzelfall gelten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Bezirksrat Florian Schmidt erklärt: „Der Samariterkiez hat in den letzten Jahren eine starke Aufwertung erfahren. Die verfügbaren Forschungsergebnisse zeigen jedoch, dass wir nicht von einer gründlich gentrifizierten Nachbarschaft sprechen können. Neben den Modernisierungsmaßnahmen erscheint die Möglichkeit, Miethäuser in Eigentumswohnungen aufzuteilen, als strukturdefinierender Prozess. Ab sofort kann das Vorkaufsrecht endlich auch im Samariterkiez ausgeübt und eine weitere Verschiebung der Eigentumsverhältnisse in Richtung Eigentumswohnungen für Anlageprodukte verhindert werden. Denn zu aktuellen Kaufpreisen schließt dies Haushalte aus, die kein Vermögen haben, und führt langfristig zu Vertreibung, Entlassungen und sozialer Segregation in Häusern, auf der Straße, in Kindertagesstätten und in der Schule. „“
Ergebnisse der Untersuchung der bisherigen Transformation im Samariterviertel:
- 25 Prozent der Wohnungen wurden bereits in Immobilien umgewandelt.
- Das Ausmaß der Umwandlung in Immobilien war in den letzten 5 Jahren sehr hoch und lag mit 13,4 Prozent der Wohnungen deutlich über dem Bezirksdurchschnitt (10,5 Prozent) und deutlich über dem Berliner Durchschnitt (3,4 Prozent).
Bezirksrat Schmidt fügte hinzu: „Die Dynamik der Transformation im Samariterviertel ist alarmierend. Für viele Häuser laufen die gesetzlichen Fristen noch, bis ein Verkauf und eine Benachrichtigung über den persönlichen Gebrauch möglich sind. Es besteht daher das Risiko verzögerter Verschiebungseffekte in 5-10 Jahren. Um dem wirksam entgegenzuwirken, müsste ein preisbegrenzendes Vorkaufsrecht für bereits auf Bundesebene geteilte Häuser verankert werden. Dies könnte für vermietete Wohnungen gelten und sollte sowohl von den betroffenen Mietern als auch vom Land Berlin geltend gemacht werden. Auf Bundesebene muss die Möglichkeit der Kündigung für den persönlichen Gebrauch stark eingeschränkt, möglicherweise sogar abgeschafft werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Das Bezirksamt bemüht sich derzeit, in Zusammenarbeit mit der Bezirksmieterberatung entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung zu richten ASUM, des AKS Gemeinwohl, das Netzwerk 200 Häuser und Experten zu entwickeln. Mit Geduld und gemeinsam mit Interessenten werden wir daran arbeiten, das Geschäft mit der Privatisierung von Häusern im Interesse des Allgemeinwohls einzustellen. „“
Mit der Einrichtung des Naturschutzgebiets Samariterviertel leben rund 67 Prozent der Menschen im Landkreis Friedrichshain-Kreuzberg in Milieuschutzgebieten.
Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten finden Sie unter die Website des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg sichtbar.
Kontaktpersonen
Sara Lühmann
Pressesprecher
Telefon: (030) 90298-2843
Dominik Krejsa
Pressestelle des Personals
Telefon: (030) 90 298 2418
.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.