Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aus allen Branchen (mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen im Jahr 2020) können ab sofort Überbrückungshilfe IV beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen einen coronabedingten Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019 hinnehmen müssen.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.