In Berlin-Mitte, an der Karl-Liebknecht-Straße 9, verhüllt ein drei Meter hoher Metallzaun seit über einem Jahrzehnt einen besonders ungenutzten Sportplatz. Dieser Ort, der einst ein aktiver Bereich für Sport und Spiel war, wird nun nur von Bäumen und Unkraut bewachsen. Der Spielplatz nebenan, ausgestattet mit einem Klettergerüst, gehört ebenfalls zur landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM). Moritz Höft, ein Anwohner und Vater von six Kindern, berichtet über die Verärgerung der Anwohner über die „toten Anlagen“, da seine Kinder nur durch den Zaun auf die verwilderte Fläche blicken können. Höft kritisiert die WBM scharf und verweist auf einen klaren Verstoß gegen die Berliner Bauordnung, welcher vorschreibt, dass Spielplätze für ältere Kinder geeignet sein müssen, wenn mehr als 75 Wohneinheiten vorhanden sind.
Langsame Fortschritte zur Neugestaltung
Matthias Borowski, Sprecher der WBM, teilte mit, dass ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung des Platzes bereits entwickelt wurde und die Umsetzung „zeitnah“ erfolgen soll, sobald die behördlichen Genehmigungen vorliegen. Dennoch zweifelt Höft an der Realisierbarkeit dieser Pläne, da er und seine Nachbarn über ein Jahrzehnt hinweg auf Versprechen gewartet haben. Die WBM hat bereits mehrmals versichert, dass man „bereit ist, mit der Umsetzung zu beginnen“, was die Skepsis der Anwohner nur verstärkt.
In einem weiteren Kontext bereitet die Grundsteuer für öffentliche Spiel- und Sportplätze sowie Grünanlagen einige Herausforderungen. Laut dem Grundsteuergesetz (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 GrStG) können solche Flächen von der Grundsteuer befreit werden, jedoch nur, wenn sie als öffentliche Erholungsräume gewidmet sind. Diese Regelung soll private Initiativen fördern, wobei Grundstücke, die nicht der öffentlichen Hand gehören, dennoch steuerlich belastet werden können. Der Gesetzgeber erkennt die Notwendigkeit an, die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung solcher Bereiche sicherzustellen, damit sie für alle zugänglich bleiben, was die Bedeutung der Klärung und Genehmigung von Sport- und Spielplätzen unterstreicht
. wie von Haufe beschrieben.