Neuer Kriterienkatalog für Brandwände: Kunst trifft Sicherheit in Berlin!

Neuer Kriterienkatalog für Brandwände: Kunst trifft Sicherheit in Berlin!

Charlottenburg-Wilmersdorf, Deutschland - Am 13. Juni 2025 hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen neuen Kriterienkatalog für die Gestaltung von Brandwänden eingeführt. Dies geschah, um eine bestehende Lücke in der Berliner Bauordnung zu schließen, da es bisher an einheitlichen Regelungen fehlte. Brandwände, die eine wichtige Rolle beim Brandschutz spielen, sind Außenwände, die keine klassische Fassade darstellen und häufig ungenutzt bleiben. Der neue Katalog bietet verbindliche Beurteilungskriterien für Genehmigungen von künstlerischen Gestaltungen. Berlin.de berichtet, dass das Konzept darauf abzielt, ein Gleichgewicht zwischen Qualität, wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz sensibler Stadtbereiche herzustellen.

Die neuen Richtlinien erlauben es, künstlerische Inhalte von Brandwänden mit Sponsoring oder Werbung zu kombinieren. Die Eckpunkte des Kriterienkatalogs umfassen eine Genehmigungspflicht für künstlerische Bemalungen ab einer Fläche von einem Quadratmeter. Die Wandgestaltung muss sich ins Stadtbild einfügen, wobei Werbung maximal 10% des Gesamtmotivs ausmachen darf. Zudem sind Plakate, Transparente und ähnliche Materialien in der Regel unzulässig; stattdessen sollen die Motive händisch aufgetragen werden. Verboten sind ebenfalls diskriminierende, sexistische oder gewaltverherrlichende Inhalte sowie Anlagen mit negativen Umwelteinwirkungen.

Genehmigungsverfahren und Beschränkungen

Die neuen Genehmigungen gelten maximal zwei Jahre, wobei die Motive dem Bezirksamt zur Prüfung vorgelegt werden müssen. In bestimmten, sensiblen Gebieten wie denkmalgeschützten Ensembles und Wohngebieten ist Werbung ganz untersagt. Der Kriterienkatalog ersetzt zudem das Genehmigungskonzept für Werbeanlagen an Baugerüsten, das im März 2023 eingeführt wurde. Ziel ist es, eine einheitliche, moderne und rechtssichere Grundlage für Werbung im öffentlichen Raum zu schaffen, die Fahrten zur Stärkung der urbanen Ästhetik fördert.

Zusätzlich ist es wichtig, die funktionale Bedeutung von Brandwänden im Bauwesen zu betrachten. Laut Lexmea.de müssen Brandwände feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Sie sind raumabschließende Bauteile, die verhindern, dass sich Brände auf andere Gebäude oder Brandabschnitte ausbreiten. Brandwände müssen bis zur Bedachung durchgehen und sind in bestimmten Situationen erforderlich, beispielsweise als Abschlusswand oder zur Unterteilung von Gebäuden.

Die Bauregelungen, die auch für großzügige Abstände zwischen Brandwänden gelten, zeigen die Notwendigkeit von strengen Vorschriften im Bereich des Brandschutzes. Öffnungen in Brandwänden sind in der Regel unzulässig, was die Bedeutung der integralen Struktur dieser Bauteile unterstreicht. In gewissen Ausnahmefällen können auch größere Abstände zwischen Brandwänden gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert undBrandschutzbedenken ausgeräumt wurden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der neue Kriterienkatalog von Charlottenburg-Wilmersdorf ist Teil eines größeren rechtlichen Rahmens, der durch das Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetz geregelt wird. Die letzte Änderung dieses Gesetzes trat am 12. Mai 2024 in Kraft und soll dazu beitragen, die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte zu verbessern und ein hohes Maß an Sicherheit im Bauwesen zu gewährleisten.

Mit diesem neuen Kriterienkatalog wird ein wichtiger Schritt in der Gestaltung Berlins unternommen, um sowohl ästhetische als auch sicherheitstechnische Anforderungen an Brandwände zu berücksichtigen und gleichzeitig die Möglichkeiten für kreative Ausdrucksformen im öffentlichen Raum zu erweitern.

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OrtCharlottenburg-Wilmersdorf, Deutschland
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