Am 4. Dezember 2024 kam es im Berliner Ortsteil Gesundbrunnen zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Fußgänger (48) schwer verletzt wurde. Laut Informationen der Berliner Polizei überquerte der Mann gegen 16:50 Uhr die Schwedenstraße bei rotem Ampellicht und außerhalb der Fußgängerfurt. Zur selben Zeit näherte sich ein 26-Jähriger mit seinem Mercedes, sodass der Aufprall nicht mehr verhindert werden konnte. Der Fußgänger erlitt Verletzungen am Arm, Bein und Becken und wurde umgehend von der Berliner Feuerwehr ins Krankenhaus gebracht.
Verkehrsrechtliche Implikationen
Der Vorfall wirft wichtige Verkehrsrechtliche Fragen auf, wie in einem Urteil des OLG Düsseldorf erläutert. Dort wurde entschieden, dass ein Fußgänger, der bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen ohne ausreichende Vorsicht eine stark befahrene Straße überquert, grob fahrlässig handelt. Dies kann zu einer Haftungsverteilung von 70 % zu Lasten des Fußgängers führen. Auch wenn der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird in der Regel das Verhalten des Fußgängers höher gewichtet, insbesondere wenn er erkennbar in eine gefährliche Situation gerät. Das Gericht bestätigte, dass Autofahrer darauf vertrauen dürfen, dass Fußgänger die Verkehrsregeln einhalten.
Der Kreuzungsbereich zwischen Osloer Straße und Schwedenstraße war nach dem Unfall zeitweise gesperrt, um die Ermittlungen zu ermöglichen. Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen, um die genauen Umstände des Unfalls zu klären und um festzustellen, inwiefern die Regeln zur Straßenverkehrsordnung eingehalten wurden.