Ein dramatischer Vorfall ereignete sich am Samstagabend in Brandenburg an der Havel, als der Akku eines Elektrorollers in einem Mehrfamilienhaus explodierte und ein verheerendes Feuer auslöste. Laut Angaben der Polizei wurden fünf Menschen verletzt, und das Wohnhaus musste aufgrund der giftigen Dämpfe für 24 Stunden evakuiert werden. Das Unglück ereignete sich, als ein 17-jähriger Junge versuchte, den Roller im Flur des zweiten Obergeschosses aufzuladen. Plötzlich kam es zu einer explosionsartigen Entflammung des Akkus, die den Flur in ein infernalisches Feuer verwandelte.
Folgen für Bewohner und Feuerwehrmaßnahmen
Die schnelle Reaktion des Jugendlichen und eines weiteren Bewohners, die flüchteten und andere Bewohner warnten, verhinderte Schlimmeres. Vier der fünf Verletzten mussten stationär behandelt werden, während elf Wohnungen evakuiert wurden. Die Feuerwehr sperrte das Gebäude umgehend ab, und die Stadtverwaltung kümmerte sich um die betroffenen Mieter, die nicht in ihre Wohnungen zurückkehren konnten, da die Luft durch die giftigen Dämpfe unbewohnbar geworden war, wie die B.Z. berichtete.
Dieser Vorfall wirft auch die Frage auf, ob Vermieter das Laden von Akkus in Mietwohnungen verbieten können. In einem Forum wurde diskutiert, dass das Verbot für E-Fahrzeuge, wie E-Bikes oder E-Autos, in Wohnräumen nicht eindeutig durchsetzbar sei. Obwohl einige Vermieter versuchen, solche Verbote zu implementieren, gibt es rechtliche Unsicherheiten, wie aus den Beiträgen auf 123recht.de hervorgeht. Experten argumentieren, dass das Aufladen von Akkus in Mietwohnungen, ähnlich wie das Anzünden von Kerzen, nicht generell verboten werden sollte, obwohl hierbei immer ein gewisses Risiko besteht.