Mizuki Ikeya, eine talentierte Kirchenmusikerin aus Japan, steht vor einer schwierigen Situation: Sie soll aus Deutschland abgeschoben werden. Die talentierte Organistin kam 2015 nach Stuttgart, um hier ein Masterstudium in Orgel an der staatlichen Hochschule für Musik und darstellende Kunst zu absolvieren. Dank eines Studentenvisums konnte sie dieses Ziel verfolgen. In Japan hatte sie bereits einen Abschluss erworben und war durch ihre katholische Prägung motiviert, ihre musikalische Laufbahn in Deutschland fortzusetzen.
Doch dann kam es anders als geplant. Die Corona-Pandemie störte ihren Ausbildungsweg erheblich. Ihr Abschlusskonzert, das sie zum Abschluss ihres Studiums hätte spielen müssen, wurde abgesagt. Zu allem Überfluss infizierte sich Ikeya selbst mit dem Virus, was ihre bereits angegriffene Lunge stark beeinträchtigte und ihre Träume zunichtemachte, das Studium zu beenden.
Hürden trotz Integrationswillen
Trotz dieser Rückschläge gab Ikeya nicht auf. Sie begann, ihren Lebensunterhalt mit Online-Unterricht zu bestreiten, zahlt ihre Miete und die Krankenversicherung, spricht fließend Deutsch und hat einen festen Bekanntenkreis. Dennoch steht sie jetzt vor der Abschiebung, weil die Stadt Stuttgart strikt darauf besteht, dass sie das Land verlassen muss. Die „Stuttgarter Zeitung“ berichtete zuerst über diesen Fall.
Aus heiterem Himmel erhielt Ikeya ein Schreiben von der Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart. In diesem Dokument stand, dass ihre Fiktionsbescheinigung erloschen sei. Eine Fiktionsbescheinigung bestätigt, dass man eine Aufenthaltsgenehmigung hat. Damit war ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland plötzlich nicht mehr gültig. Ikeya reagierte umgehend, zunächst selbst, später mit anwaltlicher Hilfe. Sie legte alle nötigen Beweise vor: Arbeitsnachweise, Mietverträge und so weiter, aber eine Antwort auf ihre Bemühungen blieb aus.
Dann kam die nächste Hiobsbotschaft: Eine zuständige Sachbearbeiterin kündigte die Abschiebung zum 16. August an. Ikeyas vielseitige Jobs, darunter das Unterrichten von Klavier und Online-Sprachunterricht, wurden nicht als ausreichend anerkannt. Eine Festanstellung, die ihre Aufenthaltsgenehmigung gesichert hätte, konnte sie nicht vorweisen.
Unverständnis und Widersprüche
Als sie den Brief bekam, war das Abschiebedatum schon verstrichen. Trotzdem kämpfte sie weiter und konnte eine Fristverlängerung um sechs Monate erreichen. Dieses Aufschieben bringt jedoch wenig Erleichterung, da die Abschiebung immer noch im Raum steht.
Parallel dazu kommt es zu kuriosen Entwicklungen: Während die fleißige Musikerin um ihre Aufenthaltsgenehmigung kämpft, scheitern Abschiebungen von Kriminellen. So scheiterte etwa die Abschiebung des Solingen-Attentäters durch Behördenversagen, und sogar eine syrische Familie, die seit 2016 über 100 Straftaten begangen hat, kann nicht abgeschoben werden. Mehr Informationen zu diesem Vorgang bietet der Artikel auf apollo-news.net.
Zudem befindet sich Ikeya derzeit im Krankenhaus, was ihre ohnehin schon schwierige Lage noch komplizierter macht. Trotz aller Hürden und bürokratischen Probleme bleibt sie hoffnungsvoll, dass es eine Lösung geben wird, die ihr ermöglicht, in Deutschland zu bleiben und ihre musikalische Karriere fortzusetzen. Die Entwicklung dieses Falls bleibt spannend.