Pressemitteilung Nr. 41 vom 24. Februar 2021
Die Senatsabteilung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat beschlossen, ab dem 1. März 2021 die Möglichkeit zu erteilen, eine Sondergenehmigung für sogenannte Gastvignetten gemäß den Straßenverkehrsvorschriften zu erteilen (STVO) grundsätzlich nicht anwendbar.
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Parkgebühren für Gäste von Bewohnern der Parkraumverwaltungszonen werden in der Regel in Zukunft nicht mehr gewährt.
Ausnahmen für Gäste werden nur in Einzelfällen unter Angabe bestimmter Gründe, z. B. gesundheitlicher Einschränkungen, gewährt.
Gesprächspartner:
Sara Lühmann
Pressesprecher
Telefon: (030) 90298-2843
Dominik Krejsa
Pressestelle des Personals
Telefon: (030) 90298-2418
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.