Mehrwegverpackungen statt Einwegprodukte in Berliner Gastronomie
Am 16. Mai 2023 hat das Ordnungsamt in Kooperation mit dem Umweltamt, der Beauftragten für Zero Waste und der Beauftragten für Kommunale Entwicklungspolitik einen Schwerpunkt-Einsatz im Bezirk durchgeführt. Ziel war es sicherzustellen, dass die Änderung des Verpackungsgesetzes (Bundesgesetz), die seit 1. Januar dieses Jahrs in Kraft ist, umgesetzt wird. Die Kontrolle hat gezeigt, dass viele Betriebe in Berlin gegen die neuen Verpflichtungen verstoßen.
Seit 1. Januar 2023 sind Gastronominnen verpflichtet, zusätzlich Mehrwegoptionen vorzuhalten, wenn sie Speisen in Einwegbehältnissen oder Getränke in Einwegbechern anbieten. Ein höherer Preis für Mehrwegverpackungen ist nicht zulässig. Diese Pflicht greift auch, wenn der Verzehr direkt vor Ort erfolgt. Die ausgegebenen Mehrwegbehälter müssen auch wieder zurückgenommen werden. Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen gegenüber dem Mehrwegangebot keine Vergünstigungen oder sonstigen Rabatte gegeben werden. Gastronominnen können eigene Mehrwegbehälter, z.B. aus Glas, Keramik oder Kunststoff, anbieten oder auf dem Markt erhältliche Mehrwegsysteme nutzen.
Die Mehrwegpflichten gelten für alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 80m² und mehr als 5 Mitarbeiterinnen. Kleinere Betriebe sind verpflichtet, Essen und/oder Getränke in mitgebrachten Mehrwegbehältern zu füllen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Kundinnen durch gut sicht- und lesbare Informationsschilder in der Verkaufsstelle auf das Mehrwegangebot hinzuweisen. Im Falle der Lieferung von Speisen und Getränken ist auf der Internetseite oder der Speisekarte des Lieferdienstes auf das Mehrwegangebot aufmerksam zu machen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg setzt in dieser Angelegenheit auf die Aufklärung der Betriebe und hat den Schwerpunkt beim jüngsten Einsatz auf die Aufklärung statt auf die Bebußung gelegt. Es wurden daher auch mehrsprachige Informationsmaterialen sowie Beispiele für den verpflichtenden Aushang über Mehrwegoptionen verteilt. Im Vorfeld wurden durch die für Ordnung und Umwelt zuständige Stadträtin Annika Gerold auch der Friedrichshain-Kreuzberger Unternehmerverein sowie die Dehoga angeschrieben und gebeten, ihre Mitglieder über die neuen rechtlichen Verpflichtungen aufzuklären.
Stadträtin Annika Gerold selbst hat die Kontrolle vor Ort besucht und war mit dem Ergebnis zufrieden. Sie betonte, dass die Umsetzung der neuen Verordnung gut für die Umwelt, für das Klima und zur Vermeidung von Müll sei. Um langfristig nachhaltig zu arbeiten, müsse das Mehrwegsystem zum Standard werden, was neben der Mehrwegpflicht auch ein Einwegverbot erfordere.
Mit Übertragung der Kontrolle an die Bezirke durch die Landesebene wurde kein zusätzliches Personal bereitgestellt. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass bei neuen Aufgaben auch neues Personal folgen muss. Es werden jedoch – im Rahmen der bestehenden Kapazitäten – weitere Schwerpunkteinsätze folgen und dann auch Bußgelder fällig werden. Verstöße können mit bis zu 10.000€ geahndet werden.
Gastronom*innen, die mehr über ihre Pflichten und die Umsetzung der neuen Verordnung erfahren möchten, können online unter folgenden Links Infomaterialien abrufen:
https://betterworldcup.de/berlin/fuer-gastronom-innen/
https://betterworldcup.de/downloads/
Bei Fragen steht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gerne zur Verfügung und ist unter der Telefonnummer (030) 90298-2843 oder per E-Mail unter presse@ba-fk.berlin.de erreichbar.