Die Zahl der registrierten Unternehmen im Distrikt blieb im Jahr 2020 konstant bei rund 28.500, die Zahl der Stornierungen wurde durch die Zahl der Neuanmeldungen nahezu ausgeglichen. Die Zahl der ausgesprochenen Handelsverbote blieb mit 25 Verfahren ebenfalls auf dem gleichen Niveau (siehe 2019: 26 Verfahren).
Aufgrund der pandemiebezogenen öffentlichen Konsultationsstunde mussten Unternehmensregistrierungen, Änderungen und Abmeldungen in Papierform oder elektronisch vorgenommen werden. Dies zeigte, dass das mit der elektronischen Gewerbeanmeldung erhoffte Einsparpotenzial nicht erreicht worden war; Die nachfolgende Anforderung nach fehlenden Informationen oder Korrekturen, die häufig erforderlich ist, verlängert die Verarbeitungszeiten in den entsprechenden Verfahren erheblich.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2020 rund 3.360 nicht verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeitet. Mit rund 1.350 Verfahren seit Beginn der Pandemie wurden Verstöße gegen das SARS-CoV-2-Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen, rund 40%. Bis Ende des Jahres wurden in diesem Zusammenhang mehr als 500 Warnhinweise und Geldbußen erlassen. (Dies schließt auch die Geldbußen ein, die sachlich mit dem Verstoß gegen das Gesetz vereinbar sind SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen Die Verordnung bestraft andere Verstöße gegen das Handelsrecht.) Der Gesamtbetrag der bis Ende Dezember erhaltenen Geldbußen beträgt rd. 55.000 €. Bisher haben 60 Betroffene Einwände erhoben. Weitere 26% der Verstöße betrafen das Berliner Ladeneröffnungsgesetz, gefolgt von 10% Verstößen gegen das Straßenreinigungsgesetz und weiteren Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz und die Glücksspielverordnung. Mitarbeiter der Abteilung unterstützten den Außendienst vorübergehend bei der Durchsetzung der Infektionsschutzverordnung.
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Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.