Online-Registrierungszertifikat:
Seit dem 1. Februar 2021 können einfache Registrierungszertifikate online als Beweismittel für Dritte (Behörden, private Einrichtungen) beantragt werden. Das Registrierungszertifikat wird immer an die im Register gespeicherte Adresse gesendet. Die Gebühr wird online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay bezahlt.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Anwendung und zu weiteren Informationen:
https://service.berlin.de/dienstleistungs/120702/
Sie können eine einfache Registrierungsbescheinigung oder eine erweiterte Registrierungsbescheinigung auch schriftlich oder persönlich beim Bürgeramt beantragen. Bitte senden Sie schriftliche Bewerbungen an:
Bezirksamt Reinickendorf Berlin
Amt für Bürgerdienste – Registrierungsbescheinigung
Eichborndamm 215, 13437 Berlin
berlin pass:
Die derzeitige Sonderregelung für den Berlinpass und das Berlin-Ticket S wird 2021 schrittweise aufgehoben.
Ab Februar 2021 erhalten diejenigen, deren Dienstzeit im März 2021 oder später beginnt (neue oder fortgesetzte Genehmigung), einen neuen Berlinpass.
Alle anderen Serviceempfänger nutzen das Berlin-Ticket S weiterhin im Zusammenhang mit ihrem abgelaufenen Berlinpass oder der vor März 2021 ausgestellten ursprünglichen Genehmigungsbenachrichtigung. Dies gilt, bis Sie 2021 eine neue Benachrichtigung erhalten. Anträge mit Leistungsbeginn vor März 2021 kann leider nicht bearbeitet werden und wird zurückgesandt.
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Entfernungs- und Hygienevorschriften können Berlinpass-Anträge derzeit nur schriftlich beim für den Wohnort zuständigen Bezirksamt eingereicht werden. In Reinickendorf können sie in allen Bürgerämtern abgegeben werden (Öffnungszeiten der Notiz) oder an folgende Adresse geschickt werden:
Bezirksamt Reinickendorf Berlin
Amt für Bürgerdienste – berlinpass
Eichborndamm 215, 13437 Berlin
.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.