Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollierten am 29. Dezember 2022 Gewerbebetriebe auf Einhaltung des Sprengstoffgesetzes und Jugendschutzgesetzes. Dabei wurde bei vier Verkaufsstellen für Silvesterfeuerwerk die Abgabe pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2 an minderjährige Personen festgestellt. In einem zu dieser Verkaufsstelle dazugehörigen Lagerort in einem Wohngebäude wurde eine massive Überlagerung der maximal zulässigen Nettoexplosivstoffmasse ermittelt.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.