Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Walter Kroh Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der die Jugendfreizeiteinrichtung „Walter Kroh“ (Schulzendorfer Str. 26, 12526 Berlin) ab dem 01.07.2023 betreibt.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.