Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Horn Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der die Jugendfreizeiteinrichtung Horn (Hoernlestr. 51, 12555 Berlin) ab dem 01.07.2023 betreibt.
Inspiriert von Berliner Pressemitteilung.